BKK Bonusprogramm
Erwachsene (ab Vollendung des 15. Lebensjahres)
1. Versicherte, die sich gesundheitsbewusst verhalten, haben Anspruch auf einen Bonus,
wenn Sie, soweit sie zur Inanspruchnahme berechtigt sind, innerhalb eines Kalenderjahres
folgende Punkte nachweisen:
1.
Grundbonus nach § 65a Abs. 1 SGB V
Vorsorge/Impfschutz
a)
arztliche Gesundheitsuntersuchung („Check-up“) gem. § 25 Abs. 1 SGB V
10 €
(ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre)
b)
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen gem. § 25 Abs. 2 SGB V
10 €
(Frauen ab dem vollendeten 20., Männer ab dem vollendeten 45. Lebensjahr)
c)
Impfschutz nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12b der Kassensatzung
10€
wurde in Anspruch genommen. Der Bonus wird je Maßnahme gewährt.
Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen)
gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz‚
mehrere Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den
vollständigen Impfschutz notwendigen Impfung gewährt.
2.
Aktivbonus § 65a Abs. 1a SGB V
Versicherte, erhalten einen Aktivbonus, in nachstehender Höhe, soweit sie die
erforderlichen Maßnahmen nach Abs. 1 haben vornehmen lassen und dafür be-
rechtigt waren und folgende Punkte nachweisen. Der Bonus wird bei regelmäßiger
Inanspruchnahme gewährt. Der Versicherte legt hierzu den entsprechenden Beleg
bzw. den Stempel durch den Leistungserbringer vor.
a)
Verhütung von Zahnerkrankungen
10 €
Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
gem. § 22 SGB V, § 30 Abs. 2 Satz 4 SGB V
b)
Zusätzliche Vorsorgeleistungen
max.
40 €
(ergänzende Untersuchungen zu $ 25 Abs. 1 SGB V)
- erweiterte Krebsvorsorge
- erweiterter Check-up
- erweiterte Augenuntersuchung
- Knochendichtemessung (Osteoporose Prävention)
c)
Sportliche Aktivitäten
max.
50 €
1) aktive Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Fitnessstudio
40 €
2) aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein
20 €
3) Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen des Arbeitgebers
10 €
4) Erwerb des deutschen Sport-/Wanderabzeichens
10 €
d)
Gesundheitsbewusstes Verhalten
1) Besitz einer elektronischen Patientenakte (ePA)
10 €
2) regelmäßige Nutzung Fahrrad für den Arbeitsweg/Schulweg
10 €
3) Betriebliches Gesundheitsmanagement
10 €
3.
Zusatzbonus § 65a Abs. 1a SGB V
für vergleichbare, qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung eines
gesundheitsbewussten Verhaltens, wie
a.
Teilnahme an einem zertifizierten Präventionskurs gem. § 20 SGB V
20 €
b.
Nichtraucher nach Raucherentwöhnung
20 €
c.
Teilnahme an einer Ernährungsberatung gem. § 43 SGB V
20 €
d.
Der BMI war oberhalb des Normbereiches von 25 und hat sich dem
Normbereich von 18 bis 25 angenähert
20 €
e.
Regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport
15 €
f.
Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung
10 €
g.
Eignungs- bzw. Tauglichkeitsuntersuchung
10 €
h.
Teilnahme am Hautcheck
10 €
i.
Teilnahme an sonstigen – nicht unter I. 2. c und I. 2. d
fallende - Sportveranstaltungen und BGF-Maßnahmen
15 €
4.
Die Erfüllung der Voraussetzungen
wird vom Arzt bzw. dem Anbieter der Leistung im BKK-Bonus-Heft quittiert.
Privatärztlich erbrachte und selbstbezahlte Vorsorgeleistungen müssen bei einem
für die vertragsärztliche Versorgung zugelassenen Arzt in Anspruch genommen
worden sein. Die Originalrechnungen sind zusammen mit dem Bonusheft einzureichen.
5.
Der Aktivbonus
kann auch gewährt werden, wenn keine Maßnahme des Grundbonus
im Kalenderjahr erforderlich war.
6.
Der Bonus wird dem Versicherten
als einmalige Beitragsermäßigung gutgeschrieben. Die Höhe des Grundbonus
beträgt 30 €, für den Aktivbonus max. 270 €. Eine Erstattung kann maximal in
Höhe der jeweils tatsächlich entstandenen Kosten erfolgen.
7.
Die Gutschrift erfolgt,
wenn bis zum 31.03. des Jahres für das zurückliegende Kalenderjahr die
Voraussetzungen durch Vorlage des BKK-Bonusheftes nachgewiesen wurden.
Kinder (bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres)
Versicherte, die sich gesundheitsbewusst verhalten haben Anspruch auf einen Grundbonus,
in nachstehender Höhe, wenn sie, soweit sie dafür berechtigt sind, folgende Punkte nachweisen:
1. Grundbonus § 65a Abs. 1 SGB V
a)
Der Versicherte nimmt die dem Alter entsprechend durchzuführende Untersuchung
10 €
U1-U9 vollständig in Anspruch.
b)
Der Versicherte nimmt an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 teil
10 €
c)
Impfschutz nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12b der Kassensatzung
10 €
wurde in Anspruch genommen. Der Bonus wird je Maßnahme gewährt.
Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen)
gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere
Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den vollständigen
Impfschutz notwendigen Impfung gewährt.
Versicherte, erhalten einen Aktivbonus, in nachstehender Höhe, soweit sie die
erforderlichen Maßnahmen nach Abs. 1 haben vornehmen lassen und dafür be-
rechtigt waren und folgende Punkte nachweisen. Der Bonus wird bei regelmäßiger
Inanspruchnahme gewährt. Der Versicherte legt hierzu den entsprechenden Beleg
bzw. den Stempel durch den Leistungserbringer vor.
Aktivbonus § 65 a Abs. 1a SGB V
a)
Verhütung von Zahnerkrankungen
10 €
Der Versicherte nimmt ab Vollendung des 6. Lebensjahres zweimal
jährlich eine Untersuchung zum Erhalt der Zähne in Anspruch
b)
Gesundheitsbewusstes Verhalten/sportliche Aktivitäten
1) Der Versicherte hat an einer Eltern-/Kind-Maßnahme teilgenommen
20 €
2) Der Versicherte hat das Sport- bzw. Schwimmabzeichen abgelegt
10 €
3) Der Versicherte ist aktives Mitglied in einem Sportverein
10 €
4) Der Versicherte hat an einer schulischen Sportveranstaltung teilgenommen
10 €
und eine Urkunde erhalten
3. Die Erfüllung der Voraussetzungen wird vom Arzt bzw. dem Anbieter der Leistung/Veranstaltung im BKK-Bonus-Heft quittiert.
4. Der Bonus wird dem Mitglied für das versicherte Kind als einmalige Beitragsermäßigung gutgeschrieben. Die Höhe des Gesamtbonus ist pro
Kalenderjahr und Versicherten auf 50 € begrenzt.
5. Die Gutschriften erfolgen, wenn bis zum 31.03. des Jahres für das zurückliegende Kalenderjahr die Voraussetzungen durch Vorlage des BKK-
Bonusheftes nachgewiesen wurden.
Unsere Leistungen - Da steckt so einiges für Sie drin!
Alle gelben Bereiche gehören zu unseren umfangreichen Mehrleistungen, welche
selbstverständlich in dem monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten sind.
Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Koenig & Bauer BKK
Team. Dies hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
Leistungen von A - Z im Überblick
Die Koenig & Bauer BKK bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen rund
um Ihre Krankenversicherung. Einfach kann jeder. Informieren Sie sich über die zahlreichen
Zusatz- und Mehrleistungen der Koenig & Bauer BKK und nutzen Sie dieses Leistungsplus
für sich und Ihre mitversicherten Familienangehörige
Eine Mehrleistung Ihrer Koenig & Bauer BKK
Koenig und Bauer BKK. Werden Sie jetzt Mitglied einer starken Gemeinschaft. Gerne beraten wir Sie.
Leitweg-ID (OZG-RE):
992-80239-15
Institutionskennzeichen (IK)
108833674
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(Ust-IdNr):
DE290933593
Betriebsnummer
75925585
Service
Bankverbindungen
Impressum
Datenschutz
Kontakt:
Ihr direkter Draht zu uns
Radebeul
Friedrich-List-Str. 8
01445 Radebeul
Tel. 0351/833-2473
Fax 0351/833-2479
info@koenig-bauer-bkk.de
Servicezeiten Radebeul:
Montag-Donnerstag 8-16 Uhr
Freitag 8-16 Uhr
Kostenfreie Service-Nummer
Radebeul 0800 8330033
Würzburg
Friedrich-Koenig-Str.4
97080 Würzburg
Tel. 0931/909-4338
Fax 0931/909-4805
info@koenig-bauer-bkk.de
Servicezeiten Würzburg:
Montag-Donnerstag 8-16 Uhr
Freitag 8-14 Uhr
Kostenfreie Service-Nummer
Würzburg 0800 6648025
Ihr Kontakt zu uns…
Unser Team steht Ihnen gerne in Würzburg oder Radebeul zur Verfügung. Kurze Wege und der
direkte Kontakt sichert Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Wünsche.
Barrierefreiheit und
leichte Sprache
Zurück zur Hauptseite? Sonderseite schließen oder Homebutton drücken.