Fahrtkosten
Die Koenig & Bauer BKK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen auch die
Fahrkosten. Dabei sind allerdings einige Vorschriften des Gesetzgebers zu beachten.
Die Kostenübernahme ist möglich, wenn eine der folgenden
Voraussetzungen vorliegt:
•
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“,
•
Pflegegrad 3, 4 oder 5; bei Einstufung in den Pflegegrad 3 zusätzlich eine
dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität.
Weiterhin werden von der Krankenkasse Fahrkosten übernommen:
•
Bei stationärer Krankenhausbehandlung; dies gilt bei einer Verlegung in ein
anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen
Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der Krankenkasse
erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus.
•
Bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch dann, wenn sich eine stationäre
Behandlung als nicht erforderlich erweisen sollte.
•
Bei anderen Fahrten von Versicherten, die während der Fahrt unbedingt einer
fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenwagens
bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten
ist (Krankentransport).
•
Bei Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie zu
einer vor- oder nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine an sich
gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden
oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist, wie bei einer
stationären Krankenhausbehandlung.
Für alle Fahrten gilt: Eine Kostenübernahme ist nur bis zur nächst erreichbaren
geeigneten Behandlungsstätte und nur für das aus ärztlicher Sicht geeignete
Transportmittel möglich.
Eigenanteil: Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Fahrkosten,
mindestens 5 €, höchstens jedoch 10 €. Bei Rehabilitationsleistungen ist kein
Eigenanteil zu zahlen.
Unsere Leistungen - Da steckt so einiges für Sie drin!
Alle gelben Bereiche gehören zu unseren umfangreichen Mehrleistungen, welche
selbstverständlich in dem monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten sind.
Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Koenig & Bauer BKK
Team. Dies hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
Leistungen von A - Z im Überblick
Die Koenig & Bauer BKK bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen rund
um Ihre Krankenversicherung. Einfach kann jeder. Informieren Sie sich über die zahlreichen
Zusatz- und Mehrleistungen der Koenig & Bauer BKK und nutzen Sie dieses Leistungsplus
für sich und Ihre mitversicherten Familienangehörige
Gesetzliche Leistung
Koenig und Bauer BKK. Werden Sie jetzt Mitglied einer starken Gemeinschaft. Gerne beraten wir Sie.
Leitweg-ID (OZG-RE):
992-80239-15
Institutionskennzeichen (IK)
108833674
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(Ust-IdNr):
DE290933593
Betriebsnummer
75925585
Service
Bankverbindungen
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