Unsere Leistungen - Da steckt so einiges für Sie drin!
Alle gelben Bereiche gehören zu unseren umfangreichen Mehrleistungen, welche
selbstverständlich in dem monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten sind.
Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Koenig & Bauer BKK
Team. Dies hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
Haushaltshilfe
Die Koenig & Bauer BKK unterstützt Sie und übernimmt die Kosten für
eine Haushaltshilfe.
Voraussetzung ist, dass keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen
kann und dass ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, welches bei Beginn der Haushaltshilfe das
12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Auch bei schweren Erkrankungen, insbesondere nach einem Krankenhausauf-enthalt,
einer ambulanten Operation oder nach einer umfangreichen ambulanten
Krankenhausbehandlung können Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen.
Während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Entbindung, könnte ebenfalls eine
Haushaltshilfe erforderlich sein, auch hier übernehmen wir die Kosten.
Bitte beachten Sie, dass wenn die Haushaltshilfe nicht aufgrund eines stationären
Krankenhausaufenthaltes benötigt wird, ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss.
Gerne lassen wir Ihnen einen entsprechenden Vordruck zukommen.
Bei der Haushaltshilfe handelt es sich um eine Antragsleistung. Die Genehmigung der
Haushaltshilfe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen frühestens mit dem
Eingangsdatum des Antrages erfolgen.
Leistungshöhe
Sofern die Haushaltshilfe bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist, können
grundsätzlich keine Kosten erstattet werden. Allerdings kann ein durch die Erbringung der
Haushaltshilfe entstehender Verdienstausfall und ggf. erforderliche Fahrkosten erstattet
werden. Die Kosten werden jedoch nicht immer vollumfänglich erstattet, sondern maximal
bis zur Höhe der Kosten, die für eine nicht verwandte/verschwägerte Ersatzkraft
entstanden wären.
Sofern die Ersatzkraft mit dem Versicherten weder verwandt noch verschwägert ist,
können grundsätzlich sämtliche Kosten im Rahmen der Haushaltshilfe, welche durch die
Leistungsinanspruchnahme entstehen, erstattet werden. Die Erstattung ist jedoch auf eine
angemessene Höhe und auf eine angemessene Stundenzahl begrenzt. Im Jahr 2024:
88,00 € für einen 8-Stunden-Tag bzw. 11,00 € pro Stunde
Zuzahlung
Die Zuzahlung der Versicherten beträgt ab dem 18. Lebensjahr 10 % der
kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € pro Tag. Das
gilt nicht, wenn eine Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft und Entbindung erforderlich
wird. Diese Leistung ist generell zuzahlungsfrei.
Antrag
Die notwendigen Formulare für die Beantragung der Haushaltshilfe erhalten Sie in
der Mediathek. Über Einzelheiten und eventuelle weitere Möglichkeiten informieren wir
Sie gerne.
Leistungen von A - Z im Überblick
Die Koenig & Bauer BKK bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen rund
um Ihre Krankenversicherung. Einfach kann jeder. Informieren Sie sich über die zahlreichen
Zusatz- und Mehrleistungen der Koenig & Bauer BKK und nutzen Sie dieses Leistungsplus
für sich und Ihre mitversicherten Familienangehörige
Gesetzliche Leistung
Koenig und Bauer BKK. Werden Sie jetzt Mitglied einer starken Gemeinschaft. Gerne beraten wir Sie.
Leitweg-ID (OZG-RE):
992-80239-15
Institutionskennzeichen (IK)
108833674
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(Ust-IdNr):
DE290933593
Betriebsnummer
75925585
Service
Bankverbindungen
Impressum
Datenschutz
Kontakt:
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Friedrich-List-Str. 8
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