Unsere Leistungen - Da steckt so einiges für Sie drin! Alle gelben Bereiche gehören zu unseren umfangreichen Mehrleistungen, welche selbstverständlich in dem monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten sind. Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Koenig & Bauer BKK Team. Dies hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
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Kinderkrankengeld Kinderkrankengeld soll Eltern die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes ermöglichen. Es kann gezahlt werden, wenn Ihr Arbeitgeber Sie dafür unbezahlt frei gestellt hat. Weitere Voraussetzungen Sie als Elternteil sind mit Anspruch auf Krankengeld bei der Koenig & Bauer BKK versichert. Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert. Ein Attest des Kinderarztes über die Erkrankung Ihres Kindes liegt vor. Ihr Kind ist noch keine zwölf Jahre alt oder aufgrund einer Behinderung weiter auf Hilfe angewiesen. In Ihrem Haushalt lebt keine andere Person (z. B. Ehepartner, Großmutter, Großvater), die das erkrankte Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen könnte. Höhe und Dauer Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des durch die unbezahlte Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Freistellung Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, beträgt es 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Das Höchst-Kinderkrankengeld beträgt im Jahr 2023 täglich 116,38 €. Von dem Kinderkrankengeld zieht die Koenig & Bauer BKK direkt Ihre Beiträge zur Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab und überweist diese zusammen mit dem Anteil der Koenig & Bauer BKK an die zuständigen Versicherungsträger. Die Koenig & Bauer BKK zahlt pro Elternteil für jedes Kind im Kalenderjahr Kinderkrankengeld für maximal 10 Arbeitstage (insgesamt für alle Kinder zusammen jedoch maximal für 25 Arbeitstage). Sind Sie alleinerziehend, erhöht sich der Anspruch für jedes Kind auf 20 Arbeitstage im Kalenderjahr, bzw. für alle Kinder zusammen auf maximal 50 Arbeitstage. Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese gesetzlich festgelegte Anspruchsdauer – zeitlich befristet – ausgeweitet. Bis Ende 2023 beträgt der Anspruch je Elternteil für jedes Kind bis zu 30 Arbeitstage und für Alleinerziehende bis zu 60 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil auf 65 Arbeitstage und für Alleinerziehende auf 130 Arbeitstage begrenzt.
Leistungen von A - Z im Überblick
Die Koenig & Bauer BKK bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen rund um Ihre Krankenversicherung. Einfach kann jeder. Informieren Sie sich über die zahlreichen Zusatz- und Mehrleistungen der Koenig & Bauer BKK und nutzen Sie dieses Leistungsplus für sich und Ihre mitversicherten Familienangehörige
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