Unsere Leistungen - Da steckt so einiges für Sie drin!
Alle gelben Bereiche gehören zu unseren umfangreichen Mehrleistungen, welche
selbstverständlich in dem monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten sind.
Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Koenig & Bauer BKK
Team. Dies hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
Kinderkrankengeld
Kinderkrankengeld soll Eltern die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines
erkrankten Kindes ermöglichen. Es kann gezahlt werden, wenn Ihr Arbeitgeber
Sie dafür unbezahlt frei gestellt hat.
Weitere Voraussetzungen
•
Sie als Elternteil sind mit Anspruch auf Krankengeld bei der
Koenig & Bauer BKK versichert.
•
Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert.
•
Ein Attest des Kinderarztes über die Erkrankung Ihres Kindes liegt vor.
•
Ihr Kind ist noch keine zwölf Jahre alt oder aufgrund einer Behinderung
weiter auf Hilfe angewiesen.
•
In Ihrem Haushalt lebt keine andere Person (z. B. Ehepartner, Großmutter,
Großvater), die das erkrankte Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen
könnte.
Höhe und Dauer
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des durch die unbezahlte Freistellung
ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor
der Freistellung Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) von
Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, beträgt es 100 % des ausgefallenen
Nettoarbeitsentgelts.
Das Höchst-Kinderkrankengeld beträgt im Jahr 2024 bei täglich 120,75 €
Von dem Kinderkrankengeld zieht die Koenig & Bauer BKK direkt Ihre Beiträge
zur Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab und überweist diese
zusammen mit dem Anteil der Koenig & Bauer BKK an die zuständigen
Versicherungsträger.
Die Koenig & Bauer BKK zahlt pro Kind und Versicherten Kinderkrankengeld für
maximal 10 Arbeitstage im Kalenderjahr, insgesamt für höchstens 25 Arbeitstage.
Alleinerziehende erhalten Kinderkrankengeld für maximal 20 Arbeitstage pro
Kind im Kalenderjahr, insgesamt für höchstens 50 Arbeitstage.
Allerdings hat der Gesetzgeber diese Anspruchsdauer – zeitlich befristet –
ausgeweitet. Danach zahlt die Koenig & Bauer BKK den Jahren 2024 und 2025
je Elternteil für jedes Kind Kinderkrankengeld bis zu 15 Arbeitstage im
Kalenderjahr und für Alleinerziehende bis zu 30 Arbeitstage. Bei mehreren
Kindern ist der Anspruch je Elternteil auf 35 Arbeitstage im Kalenderjahr und für
Alleinerziehende auf 70 Arbeitstage begrenzt.
Leistungen von A - Z im Überblick
Die Koenig & Bauer BKK bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen rund
um Ihre Krankenversicherung. Einfach kann jeder. Informieren Sie sich über die zahlreichen
Zusatz- und Mehrleistungen der Koenig & Bauer BKK und nutzen Sie dieses Leistungsplus
für sich und Ihre mitversicherten Familienangehörige
Gesetzliche Leistung
Koenig und Bauer BKK. Werden Sie jetzt Mitglied einer starken Gemeinschaft. Gerne beraten wir Sie.
Leitweg-ID (OZG-RE):
992-80239-15
Institutionskennzeichen (IK)
108833674
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(Ust-IdNr):
DE290933593
Betriebsnummer
75925585
Service
Bankverbindungen
Impressum
Datenschutz
Kontakt:
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Friedrich-List-Str. 8
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Bei der Betreuung von Kindern mit begrenzter
Lebenserwartung gilt der Anspruch auf Kinderkrankengeld
ohne zeitliche Befristung. Gleiches gilt seit Anfang 2024 bei
einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme von
Versicherten während der stationären Behandlung ihres
versicherten Kindes, sofern das Kind das 12. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe
angewiesen ist.
Wird das Kind z. B. durch einen Unfall in der Kita/Schule
verletzt, ist für die Leistungserbringung der
Unfallversicherungsträger zuständig.