Unsere Leistungen - Da steckt so einiges für Sie drin! Alle gelben Bereiche gehören zu unseren umfangreichen Mehrleistungen, welche selbstverständlich in dem monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten sind. Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Koenig & Bauer BKK Team. Dies hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
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Kinderkrankengeld Kinderkrankengeld soll Eltern die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes ermöglichen. Es kann gezahlt werden, wenn Ihr Arbeitgeber Sie dafür unbezahlt frei gestellt hat. Weitere Voraussetzungen Sie als Elternteil sind mit Anspruch auf Krankengeld bei der Koenig & Bauer BKK versichert. Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert. Ein Attest des Kinderarztes über die Erkrankung Ihres Kindes liegt vor. Ihr Kind ist noch keine zwölf Jahre alt oder aufgrund einer Behinderung weiter auf Hilfe angewiesen. In Ihrem Haushalt lebt keine andere Person (z. B. Ehepartner, Großmutter, Großvater), die das erkrankte Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen könnte. Höhe und Dauer Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des durch die unbezahlte Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Freistellung Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, beträgt es 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Das Höchst-Kinderkrankengeld beträgt im Jahr 2024 bei täglich 120,75 € Von dem Kinderkrankengeld zieht die Koenig & Bauer BKK direkt Ihre Beiträge zur Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab und überweist diese zusammen mit dem Anteil der Koenig & Bauer BKK an die zuständigen Versicherungsträger. Die Koenig & Bauer BKK zahlt pro Kind und Versicherten Kinderkrankengeld für maximal 10 Arbeitstage im Kalenderjahr, insgesamt für höchstens 25 Arbeitstage. Alleinerziehende erhalten Kinderkrankengeld für maximal 20 Arbeitstage pro Kind im Kalenderjahr, insgesamt für höchstens 50 Arbeitstage. Allerdings hat der Gesetzgeber diese Anspruchsdauer – zeitlich befristet – ausgeweitet. Danach zahlt die Koenig & Bauer BKK den Jahren 2024 und 2025 je Elternteil für jedes Kind Kinderkrankengeld bis zu 15 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende bis zu 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil auf 35 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende auf 70 Arbeitstage begrenzt.
Leistungen von A - Z im Überblick
Die Koenig & Bauer BKK bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen rund um Ihre Krankenversicherung. Einfach kann jeder. Informieren Sie sich über die zahlreichen Zusatz- und Mehrleistungen der Koenig & Bauer BKK und nutzen Sie dieses Leistungsplus für sich und Ihre mitversicherten Familienangehörige
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Bei der Betreuung von Kindern mit begrenzter Lebenserwartung gilt der Anspruch auf Kinderkrankengeld ohne zeitliche Befristung. Gleiches gilt seit Anfang 2024 bei einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme von Versicherten während der stationären Behandlung ihres versicherten Kindes, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Wird das Kind z. B. durch einen Unfall in der Kita/Schule verletzt, ist für die Leistungserbringung der Unfallversicherungsträger zuständig.
Kinderkrankengeld Kinderkrankengeld soll Eltern die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes ermöglichen. Es kann gezahlt werden, wenn Ihr Arbeitgeber Sie dafür unbezahlt frei gestellt hat. Weitere Voraussetzungen Sie als Elternteil sind mit Anspruch auf Krankengeld bei der Koenig & Bauer BKK versichert. Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert. Ein Attest des Kinderarztes über die Erkrankung Ihres Kindes liegt vor. Ihr Kind ist noch keine zwölf Jahre alt oder aufgrund einer Behinderung weiter auf Hilfe angewiesen. In Ihrem Haushalt lebt keine andere Person (z. B. Ehepartner, Großmutter, Großvater), die das erkrankte Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen könnte. Höhe und Dauer Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des durch die unbezahlte Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Freistellung Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, beträgt es 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Das Höchst-Kinderkrankengeld beträgt im Jahr 2024 bei täglich 120,75 Von dem Kinderkrankengeld zieht die Koenig & Bauer BKK direkt Ihre Beiträge zur Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab und überweist diese zusammen mit dem Anteil der Koenig & Bauer BKK an die zuständigen Versicherungsträger. Die Koenig & Bauer BKK zahlt pro Kind und Versicherten Kinderkrankengeld für maximal 10 Arbeitstage im Kalenderjahr, insgesamt für höchstens 25 Arbeitstage. Alleinerziehende erhalten Kinderkrankengeld für maximal 20 Arbeitstage pro Kind im Kalenderjahr, insgesamt für höchstens 50 Arbeitstage. Allerdings hat der Gesetzgeber diese Anspruchsdauer – zeitlich befristet – ausgeweitet. Danach zahlt die Koenig & Bauer BKK den Jahren 2024 und 2025 je Elternteil für jedes Kind Kinderkrankengeld bis zu 15 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende bis zu 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil auf 35 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende auf 70 Arbeitstage begrenzt. Bei der Betreuung von Kindern mit begrenzter Lebenserwartung gilt der Anspruch auf Kinderkrankengeld ohne zeitliche Befristung. Gleiches gilt seit Anfang 2024 bei einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme von Versicherten während der stationären Behandlung ihres versicherten Kindes, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Wird das Kind z. B. durch einen Unfall in der Kita/Schule verletzt, ist für die Leistungserbringung der Unfallversicherungsträger zuständig.
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