Unsere Leistungen - Da steckt so einiges für Sie drin! Alle gelben Bereiche gehören zu unseren umfangreichen Mehrleistungen, welche selbstverständlich in dem monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten sind. Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Koenig & Bauer BKK Team. Dies hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
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Krankengeld Wenn Sie als Arbeitnehmer wegen einer Krankheit, stationären Behandlung im Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig sind, zahlt die Koenig & Bauer BKK nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel sechs Wochen) als Entgeltersatz Krankengeld. Das Krankengeld beträgt bei Arbeitnehmern 70 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts (Regelentgelt), höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Einmalig gezahltes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt wird gesondert berücksichtigt, sofern es in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde. Der Höchstbetrag für das Krankengeld liegt 2024 bei täglich 120,75 € (abzüglich der Versichertenanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen). Die Koenig & Bauer BKK übernimmt in der Regel die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die aus dem Krankengeld zu zahlen sind. Beiträge zur Krankenversicherung sind während des Krankengeldbezuges nicht zu entrichten. Die Zahlung von Krankengeld wegen derselben Erkrankung ist bis zu 78 Wochen innerhalb von jeweils 3 Jahren möglich.
Leistungen von A - Z im Überblick
Die Koenig & Bauer BKK bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen rund um Ihre Krankenversicherung. Einfach kann jeder. Informieren Sie sich über die zahlreichen Zusatz- und Mehrleistungen der Koenig & Bauer BKK und nutzen Sie dieses Leistungsplus für sich und Ihre mitversicherten Familienangehörige
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