Unsere Leistungen - Da steckt so einiges für Sie drin!
Alle gelben Bereiche gehören zu unseren umfangreichen Mehrleistungen, welche
selbstverständlich in dem monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten sind.
Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Koenig & Bauer BKK
Team. Dies hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
Mutterschaftsgeld
Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten innerhalb der Schutzfrist
Mutterschaftsgeld von der Koenig & Bauer BKK. Die Schutzfrist beginnt sechs
Wochen vor der Entbindung und endet im Normalfall acht Wochen, bei Früh- und
Mehrlingsgeburten sowie bei ärztlich festgestellter Behinderung des Kindes zwölf
Wochen nach der Entbindung.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen
Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig
abgerechneten Kalendermonate. Bei einer wöchentlichen Abrechnung handelt es
sich um die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist.
Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13,00 € für den Kalendertag.
Übersteigt das durchschnittliche kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag
von 13,00 €, hat der Arbeitgeber den Differenzbetrag als Zuschuss zum
Mutterschaftsgeld zu zahlen.
Ändert sich die Höhe des Arbeitsentgelts während der Schutzfrist, wird auch die Höhe
des Mutterschaftsgeldes angepasst. Arbeitgeber müssen in diesen Fällen ab dem
kommenden Jahr die neue Entgelthöhe an die Koenig & Bauer BKK übermitteln.
Frauen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und dennoch Anspruch auf
Krankengeld haben (freiwillig versicherte Selbstständige, Arbeitslose) erhalten
während der Schutzfrist von der Koenig & Bauer BKK Mutterschaftsgeld in Höhe des
Krankengeldes.
Frauen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat
Krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte
Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210,00 €.
Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle).
Leistungen von A - Z im Überblick
Die Koenig & Bauer BKK bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen rund
um Ihre Krankenversicherung. Einfach kann jeder. Informieren Sie sich über die zahlreichen
Zusatz- und Mehrleistungen der Koenig & Bauer BKK und nutzen Sie dieses Leistungsplus
für sich und Ihre mitversicherten Familienangehörige
Gesetzliche Leistung
Koenig und Bauer BKK. Werden Sie jetzt Mitglied einer starken Gemeinschaft. Gerne beraten wir Sie.
Leitweg-ID (OZG-RE):
992-80239-15
Institutionskennzeichen (IK)
108833674
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(Ust-IdNr):
DE290933593
Betriebsnummer
75925585
Service
Bankverbindungen
Impressum
Datenschutz
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