Unsere Leistungen - Da steckt so einiges für Sie drin!
Alle gelben Bereiche gehören zu unseren umfangreichen Mehrleistungen, welche
selbstverständlich in dem monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten sind.
Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Koenig & Bauer BKK
Team. Dies hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
Professionelle Zahnreinigung
Die Koenig & Bauer BKK unterstützt Maßnahmen der professionellen Zahnreinigung
wie folgt:
1.
Versicherte erhalten einen Zuschuss zu den von Ihnen ab vollendeten 18.
Lebensjahr bei einem Vertragszahnarzt in Anspruch genommenen Leistungen
der professionellen Zahnreinigung. Diese umfasst das Entfernen der supragingi-
valen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Entfernen der supragingivalen/gingivalen
Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahn-
zwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete
Fluoridierungsmaßnahmen an Zähnen, Implantaten oder Brückengliedern.
2.
Für Kinder und Jugendliche bezuschusst die BKK Leistungen der
professionellen Zahnreinigung als Ergänzung zu einer kieferorthopädisch
genehmigten Behandlung mit einer festen Apparatur (Mulibracket i. S. d. § 29 Abs.
1 SGB V). Diese umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge
auf Zahn- und Wurzeloberflächen, Reinigung der Zahnzwischenräume, entfernen
des Biofilms, Oberflächenpolitur der Zähne und geeignete Fluoridierungs-
maßnahmen je Zahn. Zusätzlich werden bei Kindern und Jugendlichen in
kieferorthopädischer Behandlung die Bögen und alle Zusatzteile entfernt und
wieder eingegliedert.
Leistungsumfang
Die Koenig & Bauer BKK zahlt einen Zuschuss in Höhe von insgesamt max.
40 € je Kalenderjahr.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Zahnarztes
zahlen Sie zunächst selbst. Anschließend reichen Sie diese im Original bei der
Koenig & Bauer BKK zur Kostenerstattung/Kostenbeteiligung ein.
Hinweise: Wird die professionelle Zahnreinigung von einem am Vertrag -Zahnersatz
ohne Zuzahlung in der Regelversorgung- teilnehmenden Zahnarzt durchgeführt, zahlt
die BKK die Kosten als Sachleistungen gegen Vorlage der Krankenversichertenkarte.
Die Leistungen der Osteopathie, der Prof. Zahnreinigung, sowie für Arzneimittel der
besonderen Therapieform sind insgesamt auf maximal 360,00 € je Kalenderjahr und
Versicherten begrenzt.
Leistungen von A - Z im Überblick
Die Koenig & Bauer BKK bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen rund
um Ihre Krankenversicherung. Einfach kann jeder. Informieren Sie sich über die zahlreichen
Zusatz- und Mehrleistungen der Koenig & Bauer BKK und nutzen Sie dieses Leistungsplus
für sich und Ihre mitversicherten Familienangehörige
Eine Mehrleistung Ihrer Koenig & Bauer BKK
Koenig und Bauer BKK. Werden Sie jetzt Mitglied einer starken Gemeinschaft. Gerne beraten wir Sie.
Leitweg-ID (OZG-RE):
992-80239-15
Institutionskennzeichen (IK)
108833674
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(Ust-IdNr):
DE290933593
Betriebsnummer
75925585
Service
Bankverbindungen
Impressum
Datenschutz
Kontakt:
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Friedrich-List-Str. 8
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Fax 0351/833-2479
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Servicezeiten Radebeul:
Montag-Donnerstag 8-16 Uhr
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