Unsere Leistungen - Da steckt so einiges für Sie drin!
Alle gelben Bereiche gehören zu unseren umfangreichen Mehrleistungen, welche
selbstverständlich in dem monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten sind.
Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Koenig & Bauer BKK
Team. Dies hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
Schwangerschaftsabbruch
Die Entscheidung für den Abbruch einer Schwangerschaft ist keine leichte.
In manchen Fällen lassen die Umstände jedoch keine andere Möglichkeit zu.
Dem Grunde nach ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur dann nicht rechtswidrig, wenn ein Arzt
medizinische oder kriminologische Gründe dafür feststellt. Die Kosten für den
Abbruch können in diesen Fällen über die elektronische Gesundheitskarte
abgerechnet werden.
Medizinische Gründe liegen vor, wenn
•
für die Schwangere eine Lebensgefahr besteht oder
•
die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres körperlichen oder
seelischen Gesundheitszustandes droht.
Kriminologische Indikationen liegen vor, wenn
•
die Schwangerschaft durch eine Straftat (z. B. durch eine Vergewaltigung)
verursacht wurde.
Hinweis: Seit der Empfängnis dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen
sein, um den Abbruch vornehmen zu dürfen.
Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt darüber hinaus auf Grundlage der
sogenannten Beratungsregelung unter folgenden Bedingungen straffrei:
•
Die Schwangere muss den Schwangerschaftsabbruch verlangen.
•
Sie muss die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung
durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle wahrgenommen und von
dort den Beratungsschein erhalten haben.
•
Zwischen dem Ausstellen des Beratungsscheins und dem Eingriff müssen
mindestens drei Tage liegen.
•
Es dürfen seit der Empfängnis (Befruchtung) nicht mehr als zwölf Wochen
vergangen sein. Dies entspricht der 14. Schwangerschaftswoche, wenn nicht
vom Tag der Empfängnis, sondern vom ersten Tag der letzten Monatsblutung
gerechnet wird.
•
Der Schwangerschaftsabbruch muss von einer Ärztin oder einem Arzt
vorgenommen werden.
•
Die Ärztin oder der Arzt, die oder der den Abbruch vornimmt, darf nicht die
Schwangerschaftskonfliktberatung durchgeführt haben.
Kostenübernahme
Eine Kostenübernahme für einen rechtswidrigen, aber straffreien
Schwangerschaftsabbruch ist möglich, wenn aufgrund der persönlichen
Einkommens- und Vermögensverhältnisse die finanzielle Belastung für die
Schwangere nicht zumutbar ist. Dies kann auf Antrag geprüft werden.
Bitte setzen Sie sich vor dem Abbruch mit der Koenig & Bauer BKK
in Verbindung.
Leistungen von A - Z im Überblick
Die Koenig & Bauer BKK bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen rund
um Ihre Krankenversicherung. Einfach kann jeder. Informieren Sie sich über die zahlreichen
Zusatz- und Mehrleistungen der Koenig & Bauer BKK und nutzen Sie dieses Leistungsplus
für sich und Ihre mitversicherten Familienangehörige
Gesetzliche Leistung
Koenig und Bauer BKK. Werden Sie jetzt Mitglied einer starken Gemeinschaft. Gerne beraten wir Sie.
Leitweg-ID (OZG-RE):
992-80239-15
Institutionskennzeichen (IK)
108833674
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(Ust-IdNr):
DE290933593
Betriebsnummer
75925585
Service
Bankverbindungen
Impressum
Datenschutz
Kontakt:
Ihr direkter Draht zu uns
Radebeul
Friedrich-List-Str. 8
01445 Radebeul
Tel. 0351/833-2473
Fax 0351/833-2479
info@koenig-bauer-bkk.de
Servicezeiten Radebeul:
Montag-Donnerstag 8-16 Uhr
Freitag 8-16 Uhr
Kostenfreie Service-Nummer
Radebeul 0800 8330033
Würzburg
Friedrich-Koenig-Str.4
97080 Würzburg
Tel. 0931/909-4338
Fax 0931/909-4805
info@koenig-bauer-bkk.de
Servicezeiten Würzburg:
Montag-Donnerstag 8-16 Uhr
Freitag 8-14 Uhr
Kostenfreie Service-Nummer
Würzburg 0800 6648025
Ihr Kontakt zu uns…
Unser Team steht Ihnen gerne in Würzburg oder Radebeul zur Verfügung. Kurze Wege und der
direkte Kontakt sichert Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Wünsche.
Barrierefreiheit und
leichte Sprache
Zurück zur Hauptseite? Sonderseite schließen oder Homebutton drücken.