Unsere Leistungen - Da steckt so einiges für Sie drin! Alle gelben Bereiche gehören zu unseren umfangreichen Mehrleistungen, welche selbstverständlich in dem monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten sind. Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Koenig & Bauer BKK Team. Dies hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
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Schwangerschaftsabbruch Die Entscheidung für den Abbruch einer Schwangerschaft ist keine leichte. In manchen Fällen lassen die Umstände jedoch keine andere Möglichkeit zu. Dem Grunde nach ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur dann nicht rechtswidrig, wenn ein Arzt medizinische oder kriminologische Gründe dafür feststellt. Die Kosten für den Abbruch können in diesen Fällen über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden. Medizinische Gründe liegen vor, wenn für die Schwangere eine Lebensgefahr besteht oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes droht. Kriminologische Indikationen liegen vor, wenn die Schwangerschaft durch eine Straftat (z. B. durch eine Vergewaltigung) verursacht wurde. Hinweis: Seit der Empfängnis dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein, um den Abbruch vornehmen zu dürfen. Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt darüber hinaus auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter folgenden Bedingungen straffrei: Die Schwangere muss den Schwangerschaftsabbruch verlangen. Sie muss die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle wahrgenommen und von dort den Beratungsschein erhalten haben. Zwischen dem Ausstellen des Beratungsscheins und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage liegen. Es dürfen seit der Empfängnis (Befruchtung) nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Dies entspricht der 14. Schwangerschaftswoche, wenn nicht vom Tag der Empfängnis, sondern vom ersten Tag der letzten Monatsblutung gerechnet wird. Der Schwangerschaftsabbruch muss von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden. Die Ärztin oder der Arzt, die oder der den Abbruch vornimmt, darf nicht die Schwangerschaftskonfliktberatung durchgeführt haben. Kostenübernahme Eine Kostenübernahme für einen rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch ist möglich, wenn aufgrund der persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse die finanzielle Belastung für die Schwangere nicht zumutbar ist. Dies kann auf Antrag geprüft werden. Bitte setzen Sie sich vor dem Abbruch mit der Koenig & Bauer BKK in Verbindung.
Leistungen von A - Z im Überblick
Die Koenig & Bauer BKK bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen rund um Ihre Krankenversicherung. Einfach kann jeder. Informieren Sie sich über die zahlreichen Zusatz- und Mehrleistungen der Koenig & Bauer BKK und nutzen Sie dieses Leistungsplus für sich und Ihre mitversicherten Familienangehörige
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Leitweg-ID (OZG-RE): 992-80239-15 Institutionskennzeichen (IK) 108833674 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr): DE290933593 Betriebsnummer 75925585
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