Unsere Leistungen - Da steckt so einiges für Sie drin! Alle gelben Bereiche gehören zu unseren umfangreichen Mehrleistungen, welche selbstverständlich in dem monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten sind. Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Koenig & Bauer BKK Team. Dies hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
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Zuzahlung Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sind von den Zuzahlungen befreit (Ausnahme Fahrkosten, Zahnersatz und grds. kieferorthopädische Behandlung). Einige Arzneimittel mit einem Abgabepreis bis zum Festbetrag sind auch für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres zuzahlungsfrei. Informationen dazu erhalten Sie beim Arzt oder Apotheker.
Leistungen Zuzahlung Arznei- und Verbandmittel 10 % der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten Fahrkosten 10 % der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten Haushaltshilfe 10 % der Kosten kalendertäglich, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten und 10,00 € je Verordnung (maximal für 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme) Heilmittel 10 % der Kosten und 10,00 € je Verordnung Hilfsmittel 10 % der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten Krankenhausbehandlung, Anschlussrehabilitation 10,00 € täglich (maximal für 28 Kalendertage) Stationäre Vorsorge-, Stationäre Rehabilitations-, Ambulante Rehabilitationsleistungen 10,00 € kalendertäglich bzw. 10,00 € je Behandlungstag (bei ambulanten Rehabilitationsleistungen) Zahnersatz siehe Zahnersatz Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 10 % der Kosten, höchstens 10,00 € für den gesamten Monatsbedarf
Um Sie finanziell nicht zu überfordern, übernimmt die Koenig & Bauer BKK die Ihnen während eines Kalenderjahres entstehenden gesetzlichen Zuzahlungen, soweit diese die Belastungsgrenze übersteigen. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % der jährlichen Brutto-Einnahmen. Ist eine mit im Haushalt lebende Person schwerwiegend chronisch erkrankt, so halbiert sich die Grenze auf 1 %. Damit Familien nicht unzumutbar belastet werden, gibt es einen Freibetrag für den Ehepartner und die Kinder, dieser wird jedes Jahr neu festgelegt. Übersteigen Ihre Zuzahlungen die Belastungsgrenze, können Sie auch während des laufenden Jahres, einen Antrag auf Befreiung stellen. Ebenso ist eine Vorausbefreiung für das kommende Jahr möglich. Wir beraten Sie gerne. Antrag Die notwendigen Formulare für die Beantragung einer Befreiung von Zuzahlung und Eigenanteilen erhalten Sie in der Mediathek.
Leistungen von A - Z im Überblick
Die Koenig & Bauer BKK bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen rund um Ihre Krankenversicherung. Einfach kann jeder. Informieren Sie sich über die zahlreichen Zusatz- und Mehrleistungen der Koenig & Bauer BKK und nutzen Sie dieses Leistungsplus für sich und Ihre mitversicherten Familienangehörige
Gesetzliche Leistung
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Leitweg-ID (OZG-RE): 992-80239-15 Institutionskennzeichen (IK) 108833674 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr): DE290933593 Betriebsnummer 75925585
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Radebeul Friedrich-List-Str. 8 01445 Radebeul Tel. 0351/833-2473 Fax 0351/833-2479 info@koenig-bauer-bkk.de Servicezeiten Radebeul: Montag-Donnerstag 7-17 Uhr Freitag 7-15 Uhr Kostenfreie Service-Nummer Radebeul 0800 8330033
Würzburg Friedrich-Koenig-Str.4 97080 Würzburg Tel. 0931/909-4338 Fax 0931/909-4805 info@koenig-bauer-bkk.de Servicezeiten Würzburg: Montag-Donnerstag 7-17 Uhr Freitag 7-15 Uhr Kostenfreie Service-Nummer Würzburg 0800 6648025
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Zuzahlung Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sind von den Zuzahlungen befreit (Ausnahme Fahrkosten, Zahnersatz und grds. kieferorthopädische Behandlung). Einige Arzneimittel mit einem Abgabepreis bis zum Festbetrag sind auch für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres zuzahlungsfrei. Informationen dazu erhalten Sie beim Arzt oder Apotheker.
Um Sie finanziell nicht zu überfordern, übernimmt die Koenig & Bauer BKK die Ihnen während eines Kalenderjahres entstehenden gesetzlichen Zuzahlungen, soweit diese die Belastungsgrenze übersteigen. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % der jährlichen Brutto-Einnahmen. Ist eine mit im Haushalt lebende Person schwerwiegend chronisch erkrankt, so halbiert sich die Grenze auf 1 %. Damit Familien nicht unzumutbar belastet werden, gibt es einen Freibetrag für den Ehepartner und die Kinder, dieser wird jedes Jahr neu festgelegt. Übersteigen Ihre Zuzahlungen die Belastungsgrenze, können Sie auch während des laufenden Jahres, einen Antrag auf Befreiung stellen. Ebenso ist eine Vorausbefreiung für das kommende Jahr möglich. Wir beraten Sie gerne. Antrag Die notwendigen Formulare für die Beantragung einer Befreiung von Zuzahlung und Eigenanteilen erhalten Sie in der Mediathek.
Arznei- und Verbandmittel 	 10 % der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten Fahrkosten 	 10 % der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten Haushaltshilfe 	 10 % der Kosten kalendertäglich, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten Häusliche Krankenpflege 	 10 % der Kosten und 10,00 € je Verordnung (maximal für 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme) Heilmittel  	 10 % der Kosten und 10,00 € je Verordnung Krankenhausbehandlung, Anschlussrehabilitation  		 10,00 € täglich (maximal für 28 Kalendertage) Stationäre Vorsorge-, Stationäre Rehabilitations-, Ambulante Rehabilitationsleistungen 	 10,00 € kalendertäglich bzw. 10,00 € je Behandlungstag (bei ambulanten Rehabilitationsleistungen) Zahnersatz 	 siehe Zahnersatz Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 	 10 % der Kosten, höchstens 10,00 € für den gesamten Monatsbedarf
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Würzburg Friedrich-Koenig-Str.4 97080 Würzburg Tel. 0931/909-4338 Fax 0931/909-4805 info@koenig-bauer-bkk.de Servicezeiten Würzburg: Montag-Donnerstag 7-17 Uhr Freitag 7-15 Uhr Kostenfreie Service-Nummer Würzburg 0800 6648025
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