Unsere Leistungen - Da steckt so einiges für Sie drin!
Alle gelben Bereiche gehören zu unseren umfangreichen Mehrleistungen, welche
selbstverständlich in dem monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten sind.
Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Koenig & Bauer BKK
Team. Dies hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
Zuzahlung
Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sind von den Zuzahlungen befreit (Ausnahme
Fahrkosten, Zahnersatz und grds. kieferorthopädische Behandlung). Einige Arzneimittel mit einem
Abgabepreis bis zum Festbetrag sind auch für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres
zuzahlungsfrei. Informationen dazu erhalten Sie beim Arzt oder Apotheker.
Leistungen
Zuzahlung
Arznei- und Verbandmittel
10 % der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €,
nicht mehr als die tatsächlichen Kosten
Fahrkosten
10 % der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €,
nicht mehr als die tatsächlichen Kosten
Haushaltshilfe
10 % der Kosten kalendertäglich, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €,
nicht mehr als die tatsächlichen Kosten
Häusliche Krankenpflege
10 % der Kosten und 10,00 € je Verordnung (maximal für 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme)
Heilmittel
10 % der Kosten und 10,00 € je Verordnung
Hilfsmittel
10 % der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten
Krankenhausbehandlung,
Anschlussrehabilitation
10,00 € täglich (maximal für 28 Kalendertage)
Stationäre Vorsorge-,
Stationäre Rehabilitations-,
Ambulante Rehabilitationsleistungen
10,00 € kalendertäglich bzw. 10,00 € je Behandlungstag (bei ambulanten Rehabilitationsleistungen)
Zahnersatz
siehe Zahnersatz
Zum Verbrauch
bestimmte Pflegehilfsmittel
10 % der Kosten, höchstens 10,00 € für den gesamten Monatsbedarf
Um Sie finanziell nicht zu überfordern, übernimmt die Koenig & Bauer BKK die Ihnen während eines Kalenderjahres entstehenden gesetzlichen
Zuzahlungen, soweit diese die Belastungsgrenze übersteigen.
Die Belastungsgrenze beträgt 2 % der jährlichen Brutto-Einnahmen. Ist eine mit im Haushalt lebende Person schwerwiegend chronisch erkrankt, so
halbiert sich die Grenze auf 1 %.
Damit Familien nicht unzumutbar belastet werden, gibt es einen Freibetrag für den Ehepartner und die Kinder, dieser wird jedes Jahr neu festgelegt.
Übersteigen Ihre Zuzahlungen die Belastungsgrenze, können Sie auch während des laufenden Jahres, einen Antrag auf Befreiung stellen. Ebenso ist
eine Vorausbefreiung für das kommende Jahr möglich.
Wir beraten Sie gerne.
Antrag
Die notwendigen Formulare für die Beantragung einer Befreiung von Zuzahlung und Eigenanteilen erhalten Sie in der Mediathek.
Leistungen von A - Z im Überblick
Die Koenig & Bauer BKK bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen rund
um Ihre Krankenversicherung. Einfach kann jeder. Informieren Sie sich über die zahlreichen
Zusatz- und Mehrleistungen der Koenig & Bauer BKK und nutzen Sie dieses Leistungsplus
für sich und Ihre mitversicherten Familienangehörige
Gesetzliche Leistung
Koenig und Bauer BKK. Werden Sie jetzt Mitglied einer starken Gemeinschaft. Gerne beraten wir Sie.
Leitweg-ID (OZG-RE):
992-80239-15
Institutionskennzeichen (IK)
108833674
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(Ust-IdNr):
DE290933593
Betriebsnummer
75925585
Service
Bankverbindungen
Impressum
Datenschutz
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