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Informationen zur elektronischen Patientenakte - ePA Seit Ende April 2025 steht die ePA (elektronische Patientenakte) bundesweit allen gesetzlich Versicherten sowie allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen (Praxen, Krankenhäuser, Apotheken usw.) zur Verfügung. Seit dem 01.10.2025 sind die Leistungserbringer dazu verpflichtet, die ePA für alle gesetzlich Versicherten zu befüllen, sofern diese nicht aktiv widersprochen haben. Zugang und Sicherheit Versicherte können über die ePA-App auf ihre ePA zugreifen und ihre Daten verwalten. Zudem ist es möglich, Stellvertretern (z. B. nahen Angehörigen) den Zugriff auf die ePA zu ermöglichen. Neben der Handy-App kann die ePA auch auf dem Computer oder Laptop eingesehen und verwaltet werden. Bei erstmaliger Anmeldung in der ePA-App muss sich der Nutzer über das POSTIDENT- Verfahren oder mit einem elektronischen Personalausweis und PIN bzw. mit seiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der dazugehörigen PIN authentifizieren. Für nachfolgende Logins können Versicherte aktiv entscheiden, welche Identifizierung sie nutzen möchten (z. B. mittels Gesichtserkennung). Informationen zur ePA für alle können Sie auf folgenden Seiten abrufen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de //epa-vorteile https://www.gematik.de/anwendungen /epa/epa-fuer-alle Informationen zum Widerspruch finden Sie hier:
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