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Leitweg-ID (OZG-RE):
992-80239-15
Institutionskennzeichen (IK)
108833674
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(Ust-IdNr):
DE290933593
Betriebsnummer
75925585
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Datenschutzerklärung
Datenschutzhinweise der Koenig & Bauer BKK für die elektronische Patientenakte (ePA)
sowie Pflichtinformationen gemäß § 343 Absatz 1 SGB V
Datenschutzhinweise der Koenig & Bauer BKK für die elektronische Patientenakte (ePA)
sowie Pflichtinformationen gemäß § 343Absatz 1a SGB V
Inhalt
A.
Allgemeines
3
Vorbemerkung
3
A.1 Name und Anschrift des Verantwortlichen
3
A.2 Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen
3
A.3 Zuständige Datenschutzaufsicht
3
A.4 Zuständige Rechtsaufsicht
3
A.5 Allgemeines zur Datenverarbeitung
4
A.6 Einbindung von Dritten
4
A.7 Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union
4
A.8 Betroffenenrechte
4
A.9 Löschung von Daten
4
A.10 Automatisierte Entscheidungsfindung
5
A.11 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
5
A.12
Recht auf Widerspruch
5
B.
Bereitstellung der ePA durch die Krankenkasse
5
B.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
5
B.2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
6
B.3 Zweck der Datenverarbeitung
6
B.4 Dauer der Speicherung
6
B.5 Widerspruchsmöglichkeiten für die Nutzung der ePA
6
C.
IAM Registrierungsprozess für die ePA
6
C.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
7
C.2 Erfassung der Daten für einen Fehlerreport
7
C.2.1 Automatisiert übermittelte Daten
7
C.2.2 Manuell übermittelte Daten
8
C.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
9
C.4 Zweck der Datenverarbeitung
9
C.5 Dauer der Speicherung
9
C.6 Widerspruchmöglichkeiten gegen die ePA
9
D.
Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) / Datenspeicher über die App
9
D.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für den Versicherten
9
D.1.1 Start mit Login Maske
9
D.1.2 Nutzung der ePA
10
D.1.3: Patientensouveränität in der ePA
10
D.2 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für vertretende Personen
10
D.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
11
D.3.1 Zweck der Datenverarbeitung
11
D.3.2 Dauer der Speicherung
11
E.
Kontaktvarianten
11
E.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
11
E.2 Chatbot
11
E.3 Vorgangsbearbeitungssystem (ITSM)
12
E.4 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
12
E.5 Zweck der Datenverarbeitung
12
E.6 Dauer der Speicherung
12
E.7 Speicherorte aller ePA spezifischen Daten
12
F.Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 Abs. 1a SGB V
13
A.
Allgemeines
Die Informationen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 Abs. 1a SGB V sind in der
dem Kapitel F folgenden Anlage zu diesem Dokument enthalten.
Die Vorgaben zur ePA werden durch die gematik unter der Rechtsaufsicht des BMG sowie im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) und mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erstellt.
Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt unter strengen Sicherheitsauflagen und sowohl der Entwicklungsprozess selbst, der Programmcode als auch
der Betrieb der Lösung werden durch unabhängige, zertifizierte und akkreditierte Stellen im Rahmen einer Zulassung sowie kontinuierlichen Audits
geprüft. Für jede Zulassung ist ein Sicherheitsgutachten erforderlich, das sowohl eine technische als auch eine funktionale Eignung prüft.
Vorbemerkung Im Sinne einer besseren Lesbarkeit und einem vereinfachtem Bearbeitungsverfahren wurde die gendergerechte Ansprache durch die
einheitliche Verwendung der Formulierungen:
•
„Versicherter“
•
„Vertreter“
ersetzt. Mit der Benutzung dieser Begriffe sind immer ohne Einschränkung alle Geschlechter gemeint.
A.1 Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne von §§ 341 Abs. 4 Satz 1, 307 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit Art. 4 Ziffer 7 der Datenschutz-Grundverordnung ist die:
Koenig & Bauer BKK
Friedrich-Koenig-Str. 4,
97080 Würzburg,
Telefonnummer: 0800 6648025
A.2 Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen
Hans-Georg Eberhard
E-Mail: datenschutzbeauftragter@koenig-bauer-bkk.de
A.3 Zuständige Datenschutzaufsicht
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstr. 18
80538 München
Telefon: 089/21 26 72-0
Fax: 089/21 26 72-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
A.4 Zuständige Rechtsaufsicht
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München
Telefon: 089 / 540233-0
Telefax: 089 / 540233-90999
A.5 Allgemeines zur Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Versicherten, soweit dies zur Bereitstellung bzw. Nutzung einer funktionsfähigen ePA erforderlich
ist. Sofern kein Widerspruch gegen die ePA für alle vorliegt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Versicherten auf der
Grundlage der dahingehenden gesetzlichen Verpflichtung aus dem SGB V. Die ePA wird kraft Gesetzes allen unseren Versicherten zur Verfügung
gestellt (vgl. § 342 Abs. 1 SGB V).
Die Nutzung der ePA ist für unsere Versicherten freiwillig. Ihnen entsteht kein Nachteil, sofern sie sich gegen die Nutzung der ePA entscheiden.
A.6 Einbindung von Dritten
Wir geben Daten unserer Versicherten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Wir setzen verschiedene technische Dienstleister ein, um unseren
Versicherten die ePA bereitstellen zu können. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Unternehmen der BITMARCK Unternehmensgruppe. In
diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass ein solcher technischer Dienstleister Kenntnis von personenbezogenen Daten erhält. Wir wählen
diese Dienstleister sorgfältig aus und treffen alle datenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen für eine zulässige Datenverarbeitung. Die
beauftragen Dienstleister sind ebenfalls verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen einzuhalten und werden im Rahmen einer Vereinbarung
zur Auftragsverarbeitung (AV) verpflichtet.
A.7 Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union
Eine Verarbeitung der Daten unserer Versicherten außerhalb der europäischen Union findet nicht statt. Alle ePA-bezogenen Datenverarbeitungen
finden ausschließlich in Deutschland statt.
A.8 Betroffenenrechte
Unsere Versicherten haben folgende Rechte:
•
Das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten. Diesbezüglich können sich unsere Versicherten jederzeit an uns
wenden.
•
Das Recht auf Berichtigung oder Löschung, oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit ihnen dieses Recht gesetzlich zusteht.
•
Ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
•
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
A.9 Löschung von Daten
Wir löschen die ePA unserer Versicherten grundsätzlich dann, wenn ein Widerspruch gegen die ePA vorliegt. Widersprüche, die die Versicherte über
ihre ePA-App abgeben, führen zur sofortigen Löschung der gesamten Akte. Widersprüche gegen die, die bei der Krankenkasse eingereicht werden,
können zu einer späteren Löschung der gesamten Akte führen. Der Stichtag, an dem die Akte unwiderruflich gelöscht wird, kann mit der
Krankenkasse individuell abgestimmt werden. Dieser Aufschub bis zur Umsetzung der vollständigen und unwiderruflichen Löschung soll den
Versicherten Zeit und die Möglichkeit bieten, um ihre Dokumente herunterzuladen und zu sichern.
A.10 Automatisierte Entscheidungsfindung
Wir setzen keine Verarbeitungsvorgänge ein, die auf einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gem. Art. 22 DSGVO
beruhen.
A.11 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Unsere Versicherten haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei einer der Ziffer A.3 und A.4 genannten
Aufsichtsbehörden zu beschweren.
A.12
Recht auf Widerspruch
Eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung ist mit der Einführung der ePA 3.0 und abweichend von den vorherigen Versionen obsolet, weil die
ePA kraft gesetzlicher Vorgabe grundsätzlich allen Versicherten zur Verfügung gestellt wird. Hierbei ist keine datenschutzrechtliche
Einwilligungserklärung der Versicherten mehr erforderlich.
B.
Bereitstellung der ePA durch die Krankenkasse
B.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Die ePA wird allen unseren Versicherten zur Verfügung gestellt. Wir legen eine individuelle und ausschließlich von unserem Versicherten verwendete
elektronische Patientenakte (ePA) an, welche unser Versicherter eigenständig souverän und autonom verwalten und verwenden kann. Ein
Versicherter kann in seiner ePA eine oder mehrere vertretende Personen, hinzufügen, siehe hierzu Kapitel D2.
Bei der Bereitstellung der ePA werden folgende personenbezogene Daten unseres Versicherten herangezogen:
•
Angaben des amtlichen Ausweisdokuments
•
Anzahl der aktiven elektronischen Gesundheitskarten (eGK). Die Anzahl der aktiven eGK, die dem identifizierten Versicherten im eGK-System
zugeordnet sind. Eine Karte gilt dabei im eGK-System als aktiv, wenn sie weder gesperrt oder logisch gelöscht ist. In der Regel ist immer nur eine
eGK aktiv.
•
Name, Vorname
•
Geburtsdatum des Versicherten
•
Geburtsort des Versicherten
•
Versichertenart (z. B.: Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
•
Beginn und Ende Versicherungsverhältnis
•
IdentDataTime (Zeitstempel für die vollzogene Identifizierung des Versicherten)
•
Schutzklasse für die Identifikation (mit oder ohne eGK)
•
Identifizierungsverfahren (z. B. in der Filiale oder Postident)
•
Meldeadresse: Länderkennzeichen, PLZ, Ort; Straße, Hausnummer;
•
Ende der Registrierung / Ja oder Nein
•
Zeitpunkt Registrierungsbeginn
•
Titel
•
Namenszusatz
•
Vorsatzwort (z. B.: „von“, „de“, „van“)
•
Geschlecht
•
je nach verwendetem Authentisierungsmittel:
o
ein Pseudonym bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Dabei ruft der verwendete Anbieter erstmalig alle uns zugänglichen Daten des
Personalausweises zum Personenabgleich ab und erzeugt ein Pseudonym. Jedes weitere mal erfolgt der Abgleich durch das vom Anbieter erzeugte
Pseudonym.
o
das Zertifikat der eGK bei Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte
•
VIP – Kennzeichen
•
ICCSN (Kartenkennnummer auf der Rückseite der eGK)
•
istNfcEgk (Dieser Wert gibt an, ob die im Aufruf bezeichnete eGK für „Near Field Communication“ (NFC) ausgerüstet ist.)
•
istPinBriefVersandt (Dieser Wert gibt an, ob zu der im Aufruf bezeichneten eGK ein PIN-Brief versandt wurde.)
•
pinBriefVersandDatum (Zeitpunkt zu dem der PIN-Brief-Versand dem KAMS (Kartenanwendungs-managementsystem) gemeldet wurde.)
B.2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung - Rechtsgrundlage für die Anlage der ePA ist §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.
B.3 Zweck der Datenverarbeitung - Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung der ePA gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach SGB V. In
diesem Zusammenhang bedarf es der Zuordnung einer konkreten ePA zu unserem Versicherten.
B.4 Dauer der Speicherung - Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und
keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
B.5 Widerspruchsmöglichkeiten für die Nutzung der ePA - Der Versicherte kann die Löschung einer bereits bestehende ePA jederzeit mit einem
Widerspruch gegenüber der Krankenkasse oder in der ePA-App verlangen. Der Versicherte erklärt den Widerspruch entweder in der App oder
gegenüber der Krankenkasse.
B.6 Absprünge auf das Organspenderegister des BfArM und gesundbund.de - Für alle Inhalte im Organspenderegister ist die Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung verantwortlich. Für alle Inhalte auf gesund.de ist das Bundesministerium für Gesundheit verantwortlich.
C.
IAM Registrierungsprozess für die ePA
Die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Datenverarbeitungsprozesse sind für die Nutzung der ePA-App zwingend erforderlich.
C.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Für die Nutzung der ePA-App und den damit verbundenen Zugriff auf das ePA Aktensystem des Versicherten müssen Verifikationsverfahren
durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob die Person, welche die Nutzung der App möchte, auch tatsächlich unser Versicherter ist.
Diese Prozessabläufe sind nachfolgend beschrieben: Im Rahmen des Verifikationsverfahrens werden folgende Daten verarbeitet:
-
E-Mailadresse - -
Krankenversichertennummer -
Postleitzahl -
individuelles Passwort
-
Die letzten sechs Stellen der Kennnummer der eGK (ICCSN)
Beim Registrierungsverfahren werden vorstehende Daten temporär gespeichert.
Nach Verifikation der eingegebenen Daten durch die Koenig & Bauer BKK wird der Versicherte als Nutzer der ePA angelegt und zur Nutzung
freigeschaltet. Der Versicherte erhält hierzu eine Bestätigung der Koenig & Bauer BKK.
C.2 Erfassung der Daten für einen Fehlerreport
Wir benötigten die im Folgenden aufgeführten Informationen, wenn ein Versicherter einen Fehler meldet und die Ursache analysiert werden muss.
C.2.1 Automatisiert übermittelte Daten
Für die ePA-Apps für IOS und Android sowie die Desktop App wird im Fehlerfall ein Report erstellt und dieser wird automatisch an das Business
Service Management (BSM) versendet.
Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.
D
C.2.2 Manuell übermittelte Daten
Für die ePA-Apps für IOS und Android sowie die Desktop App wird im Fehlerfall einen Report erstellt. Zusätzlich zu dem automatisiert übermittelten
Report können App-Nutzende die folgenden Daten manuell an das Business Service Management (BSM) versenden.
Die folgenden Informationen können zusätzlich im Fehlerfall an das BSM übermittelt werden. Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur
Fehlerbehebung analysiert.
C.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für den IAM Registrierungsprozess der ePA und die hierbei verarbeiteten Daten ist §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.
C.4 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die rechtssichere Identifikation des Versicherten sowie die Verhinderung von Daten- und Identitätsmissbrauch.
C.5 Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten
mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die ePA gekündigt und final gelöscht wurde.
C.6 Widerspruchmöglichkeiten gegen die ePA
Für eine bestehende ePA kann der Widerspruch bei der Krankenkasse nach § 344 Abs. 3 SGB V oder in der App nach § 342 Abs. 2g SGB V, § 344
Abs. 3 SGB V geltend gemacht werden. Ein Widerspruch bei der Krankenkasse kann zu einer sofortigen Löschung oder alternativ zu einer Löschung
nach einem Zeitraum von 6 Wochen führen. Ein Widerspruch in der App kann vom Versicherten eigenständig angestoßen werden und nach
Bestätigung zur Löschung wird unverzüglich die ePA des Versicherten gelöscht. Ein Widerspruch gegen die initiale Anlage der ePA ist gegenüber der
Krankenkasse nach § 342 Abs. 1 Satz 2 SGB V, § 344 Abs. 1 SGB V möglich. Der Widerspruch zu initialer Anlage der ePA hat zu Folge, dass für den
Versicherten keine ePA angelegt wird. Des Weiteren kann der Versicherte einen Widerspruch gegen das Einspielen der Abrechnungsdaten nach §
305 Abs. 1 Satz 3 SGB V bei der Krankenklasse einreichen oder nach § 342 Abs. 2 SGB V in der App vornehmen.
D.
Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) / Datenspeicher über die App
D.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für den Versicherten
D.1.1 Start mit Login Maske
Der Versicherte startet die App, nach erfolgter Registrierung und Identifizierung.
Zuerst erscheint die Login Maske, in die der Versicherte seine Zugangsdaten (Versichertennummer und Passwort sowie zur Auswahl App-Code,
Gesundheitskarte oder Personalausweis) eingibt. Alternativ können, unter bestimmten Voraussetzungen, auch biometrische Verfahren (z.B.
Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) für die Anmeldung in der ePA-App genutzt werden.
D.1.2 Nutzung der ePA
Beim ersten Start der Anwendung erhält der Versicherte einen ersten Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten seiner ePA-App.
Über das Profilbild kann der Nutzende seine Patientenakte aufrufen und seine persönlichen Daten verwalten.
Folgende Bereiche werden angezeigt:
1.
Praxen und Einrichtungen
2.
Sie vertretende Personen
3.
DiGAS – Gesundheitsapps
4.
Ihre Krankenkasse
5.
Über die Patientenakte
6.
Geräte verwalten
7.
E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen verwalten
8.
Benachrichtigungen & Hinweise
9.
Einwilligungen & Widersprüche
10.
Aktivitätenprotokoll
Es werden die Daten gespeichert, die der Versicherte in seine digitale Patientenakte einstellt, bzw. die von Dritten dorthin hochgeladen werden.
Hierbei kann es sich auch um Gesundheitsdaten nach Artikel 9 der DSGVO handeln.
D.1.3: Patientensouveränität in der ePA
Versicherte haben das Recht,
• zu wissen, welche Daten von Ihnen gespeichert werden,
• dass Ihre Daten geändert werden, wenn sie falsch sind,
• dass Ihre Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden,
• dass nur so viele Daten gesammelt werden, wie nötig und
• sich Ihre Daten als Datei zuschicken zu lassen.
Diese Rechte sind in der Daten-Schutz-Grund-Verordnung (DSGVO) Artikel 13 bis 21 geregelt.
Die Preisgabe persönlicher Informationen wird folglich durch die Versicherten selbst kontrolliert und gesteuert.
Zusätzlich steht die Information zur aktuell genutzte App Version bereit.
D.2 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für vertretende Personen
Versicherte können für Ihre Patientenakte einen oder mehrere vertretende Personen berechtigen. Die vertretende Person nutzt die eigene ePA-App
seiner Krankenkasse zur Wahrnehmung der Vertretung. Bei der Einrichtung wird der Name, die E-Mail-Adresse und die Versichertennummer (KVNr)
angegeben und gespeichert. Wenn die vertretende Person in der Patientenakte als Vertretung handelt, können alle technisch möglichen Aktionen
anstelle des Versicherten ausgeführt werden. Vertretende Personen können keine weiteren vertretenden Personen für die vertretene Patientenakte
einrichten und auch nicht die Patientenakte für den Versicherten insgesamt löschen.
Bei der Vertretung innerhalb der ePA erfolgt eine Datenverarbeitung wie in Kapitel D1 beschrieben.
D.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Speicherung personenbezogener Daten in der ePA ist §§ 342 Abs. 1 SGB V, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.
D.3.1 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung des ePA durch den Versicherten zur Archivierung und Verwendung seiner individuellen
Gesundheitsinformationen.
D.3.2 Dauer der Speicherung
Die Daten werden durch den Versicherten gelöscht, wenn er entscheidet, dass die in der ePA gespeicherten Daten nicht mehr benötigt werden.
Zudem werden sämtliche Inhaltsdaten gelöscht, wenn der Versicherte seiner ePA für alle widerspricht.
E.
Kontaktvarianten
E.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
In der ePA sind diverse Kontaktkanäle enthalten, die von dem Versicherten für die elektronische Kontaktaufnahme mit uns genutzt werden können.
E.2 Chatbot
Die Beantwortung von Fragen zur ePA kann über einen automatisierten Chatbot erfolgen. Ein Chatbot ist ein digitaler Assistent, mit dem Sie durch
Text- oder Spracheingabe kommunizieren können. Über den Chatbot erhalten die Versicherten Zugang zu standardisierten Supportprozessen und
Leistungsinhalten des Versichertenhelpdesks (VHD) im Rahmen der ePA. Die grundsätzliche Funktionalität umfasst dabei
a.
die Beantwortung von Fragen zur ePA,
b.
den Dialog zur Annahme von Störungen mit Hinweis auf bestehende Störungen und der Möglichkeit, sich zu einer solchen über die Erstellung
eines Tickets zu registrieren,
c.
die Möglichkeit zum Übergang in einen Live-Chat-Dialog,
d.
die Möglichkeit zur Platzierung eines Rückrufwunsches und
e.
die Hinweisfunktion, dass hier keine Beratung zum Versicherungsverhältnis stattfindet.
Verarbeitete Daten sind hierbei die bereits vom Versicherten hinterlegten Verifikationsdaten, sowie die von ihm freiwillig, im Chatbot eingegebenen
Daten. Anfragen werden im Chatbot geloggt. Eine Erfassung von Kontaktdaten sowie eine Dokumentation als Ticket erfolgt nicht.
Kann eine Frage zur ePA nicht im Chat mit dem Chatbot beantwortet werden oder benötigt der Versicherte anderweitige direkte Unterstützung –
beispielsweise bei der Meldung einer Störung – besteht die Möglichkeit, diese ad hoc über einen Live-Chat anzufordern oder einen Rückrufwunsch
anzugeben.
E.3 Vorgangsbearbeitungssystem (ITSM)
Alle Anfragen, welche über den Chatbot nicht gelöst werden können, werden zur weiteren Bearbeitung mit Hilfe eines sog.
Vorgangsbearbeitungssystems erfasst und dokumentiert. Diese Anfragen werden persönlich von unseren Supportmitarbeitern bearbeitet. Sollte der
Versicherte diesbezüglich einen Rückruf wünschen, muss noch optional eine Telefonnummer angegeben werden.
Gegebenenfalls muss zusätzlich noch eine Vorgangsbearbeitungsnummer auf Nachfrage durch den Versicherten angegeben werden; diese wird
durch das Vorgangsbearbeitungssystem automatisch erzeugt und dem Versicherten übergeben.
Sollten die gemeldeten Themen nicht durch diese Variante beantwortet werden können, wird ebenfalls automatisiert ein anlassbezogenes internes
Bearbeitungsticket erstellt. Je nach Bedarf wird diese Anfrage an einen verantwortlichen Mitarbeiter weitergeleitet und – insofern diese Option durch
den Versicherten gewählt wurde – ein Rückruf initiiert.
Nimmt ein Versicherten die Möglichkeit des Rückrufs wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und
gespeichert.
Die folgenden Daten sind durch den Versicherten einzugeben:
a.
Name,
b.
Kassenzugehörigkeit,
c.
E-Mail-Adresse und
d.
Telefonnummer
E.4 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die im Rahmen der Kontaktaufnahme durchgeführten
Datenverarbeitungsvorgänge für die ordnungsgemäße Abwicklung des Nutzungsvertrags mit dem Versicherten über die ePA erforderlich sind.
E.5 Zweck der Datenverarbeitung
Die in diesem Abschnitt beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten wird durchgeführt, um Kontaktaufnahmen unserer Versicherten
bearbeiten zu können und infolgedessen den Nutzungsvertrag über die ePA mit dem Versicherten durchführen zu können.
E.6 Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten
mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die Krankenkasse entscheidet, dass spätestens drei Jahre nach Schließung des Vorgangstickets diese Daten
gelöscht werden sollen.
E.7 Speicherorte aller ePA spezifischen Daten
Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 Abs. 1a SGB V
Seitens des Gesetzgebers wurde der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach §343 Abs. 3 SGB V damit beauftragt, die Krankenkassen bei
der Erfüllung ihrer Informationspflichten im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte mit eigenem Informationsmaterial nach § 343 Abs.
1a SGB V zu unterstützen. Dieses Informationsmaterial ist dieser Datenschutzerklärung nachfolgend beigefügt.
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