Informationen zum Thema
Arbeitnehmer
Pflichtversicherter Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer sind Sie mit einem Bruttoeinkommen ab 538,01 € bis zur sogenannten
„Jahresarbeitsentgeltgrenze“ versicherungspflichtig.
Diese Grenze beträgt im Jahr 2024:
69.300,00 €
Für Bestandsfälle PKV beträgt die Grenze:
62.100,00 €
Freiwillig versicherter Arbeitnehmer
Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von über 69.300 € (2024) können
sich bei der Koenig & Bauer BKK freiwillig versichern. Die Beitragsbemessungs-
grenze liegt bei monatlich 5.175,00 € (2024).
Die Familienangehörigen können beitragsfrei familienversichert werden.
Mehrfach beschäftigt
Üben Sie mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse aus, sind die
Einnahmen aus allen Beschäftigungen zusammenzurechnen.
Liegen die Einnahmen insgesamt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze des laufenden
und des folgenden Kalenderjahres, scheiden Sie mit Ablauf des Kalenderjahres aus der
Versicherungspflicht aus. Sie können sich dann freiwillig weiterversichern.
Gleitzone
Bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 538,01 € bis
2.000,00 € wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den Arbeitnehmer mit Hilfe einer
Umrechnungsformel verringert (Gleitzonenrechner). Arbeitnehmer zahlen damit geringere
Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber zahlt die Arbeitgeberanteile zur Sozial-
versicherung aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt.
Minijob, geringfügige Beschäftigung
Die monatliche Verdienstgrenze für alle Minijobs beträgt 538,00 € (die wöchentliche
Arbeitszeit spielt keine Rolle). Wird nur eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt (egal ob
mit oder ohne Hauptbeschäftigung) ist diese immer versicherungsfrei. Der Arbeitgeber
zahlt pauschale Beiträge zur Kranken- (13,0 %) und Rentenversicherung (15,0 %).
Wird die Entgeltgrenze von 538,00 € überschritten, besteht Versicherungspflicht in der
Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Minijob-Zentrale
Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung sowie das Beitrags- und Meldeverfahren
ist die Minijob-Zentrale bei der Bundesknappschaft zuständig. Die Minijobzentrale
erreichen Sie über:
Service-Hotline: 0355 2902-70799
Sonderseite Meine Versicherung
Unsere Mitarbeiterin speziell für Ihre Fragen:
Jeannine Zenker
Tel. 0351 833-2475
Jeannine.Zenker@koenig-bauer-bkk.de
Koenig und Bauer BKK. Werden Sie jetzt Mitglied einer starken Gemeinschaft. Gerne beraten wir Sie.
Leitweg-ID (OZG-RE):
992-80239-15
Institutionskennzeichen (IK)
108833674
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(Ust-IdNr):
DE290933593
Betriebsnummer
75925585
Service
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