Informationen zum Thema Freiwillig versichert Sonstige freiwillig Versicherte Die freiwillige Versicherung ist möglich für ursprüngliche Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld, deren Anspruch beendet wurde. Personen, die keinen Anspruch auf Familienversicherung oder einen anderweitigen Versicherungsschutz haben und ohne Einkünfte sind oder nur geringfügige Einkünfte haben. Hausfrauen nach Rechtskraft der Scheidung Die freiwillige Mitgliedschaft schließt immer direkt an die vorherige Versicherung an. Beiträge für freiwillig Versicherte In der Krankenversicherung beträgt der Beitragssatz 15,44 % (ermäßigt, ohne Anspruch auf Krankengeld). In der Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz:
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Leitweg-ID (OZG-RE): 992-80239-15 Institutionskennzeichen (IK) 108833674 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr): DE290933593 Betriebsnummer 75925585
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Radebeul Friedrich-List-Str. 8 01445 Radebeul Tel. 0351/833-2473 Fax 0351/833-2479 info@koenig-bauer-bkk.de Servicezeiten Radebeul: Montag-Donnerstag 7-17 Uhr Freitag 7-15 Uhr Kostenfreie Service-Nummer Radebeul 0800 8330033
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Beitragsberechnung Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen, Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung). Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte Die Beiträge berechnen sich aus der gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage. Diese beträgt monatlich 1.178,33 € (2024). Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte Die Beiträge berechnen sich aus der gesetzlichen Höchstbemessungsgrundlage. Diese beträgt monatlich 5.175,00 € (2024). Einkünfte oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze sind beitragsfrei.
Pflegeversicherung Beitrag in % ohne Kind 4,00 % mit mindestens 1 Kind 3,40 % mit 2 Kindern unter 25 Jahre 3,15 % mit 3 Kindern unter 25 Jahre 2,90 % mit 4 Kindern unter 25 Jahre 2,65 % mit mindestens 5 Kindern unter 25 Jahre 2,40 %
Informationen zum Thema Freiwillig versichert Sonstige freiwillig Versicherte Die freiwillige Versicherung ist möglich für Die freiwillige Versicherung ist möglich für ursprüngliche Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld, deren Anspruch beendet wurde. Personen, die keinen Anspruch auf Familienversicherung oder einen anderweitigen Versicherungsschutz haben und ohne Einkünfte sind oder nur geringfügige Einkünfte haben. Hausfrauen nach Rechtskraft der Scheidung Die freiwillige Mitgliedschaft schließt immer direkt an die vorherige Versicherung an. Beiträge für freiwillig Versicherte In der Krankenversicherung beträgt der Beitragssatz 15,44 % (ermäßigt, ohne Anspruch auf Krankengeld). In der Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz:
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Beitragsberechnung Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen, Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung). Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte Die Beiträge berechnen sich aus der gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage. Diese beträgt monatlich 1.178,33 € (2024). Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte Die Beiträge berechnen sich aus der gesetzlichen Höchst- bemessungsgrundlage. Diese beträgt monatlich 5175,00 € (2024). Einkünfte oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze sind beitragsfrei.