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Informationen zur elektronischen Patientenakte - ePA Die ePA für alle - ePA4all - kommt Funktion der ePA Seit dem Jahr 2021 steht allen gesetzlichen Krankenversicherten die kostenfreie elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. In Ihrer ePA können Sie Gesundheitsdaten wie zum Beispiel Arztbriefe, Medikamentenpläne oder Befunde unter höchsten Datenschutzanforderungen ablegen (lassen), verwalten und auch mit Ihren Ärztinnen und Ärzten teilen. So ist es möglich, alle gesundheitlichen Aspekte in Ihrer Behandlung zu berücksichtigen und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Sie entscheiden, welche Daten auf Ihrer ePA aktuell gespeichert oder auch wieder gelöscht werden sollen. Und wer auf sie zugreifen darf. Ihren persönlichen Zugang zur ePA können Sie über eine App auf Ihrem Smartphone einrichten. Dabei werden Ihre persönlichen Daten verschlüsselt und streng geschützt gespeichert. Sie selbst haben Zugriff auf Ihre ePA und entscheiden, wem sie einen Einblick in Ihre Akte gewähren. Wichtig: Die Koenig & Bauer BKK hat keinerlei Einsicht in Ihre Daten. Änderungen in 2025 Die ePA ist aktuell eine Antragleistung. Versicherte können sich bei Interesse die ePA-App herunterladen und ihre persönliche Patientenakte einrichten. Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesen (DiGiG)“ wurde festgelegt, dass ab 15.01.2025 für alle gesetzlich Versicherten schrittweise eine ePA angelegt wird. Hinweis: Versicherte, die die ePA4all nicht nutzen möchten, können dagegen Widerspruch erheben. Sie als Versicherte müssen zukünftig also aktiv widersprechen. Die Koenig & Bauer BKK wird alle Versicherten schriftlich über die ePA4all informieren. Bitte erheben Sie einen möglichen Widerspruch erst nach Erhalt des Informationsschreibens. Ob Sie sich gegen eine ePA entscheiden und Widerspruch einlegen oder eine ePA haben möchten, aber einer Leistungserbringereinrichtung keinen oder keinen vollständigen Zugriff auf die ePA gewähren möchten, ist allein Ihre Entscheidung. Es entstehen Ihnen daraus keine Nachteile für Ihre Gesundheitsversorgung. Diese ist auch zukünftig wie gewohnt für Sie gewährleistet. Allerdings profitieren Sie in diesem Fall nicht von den Vorteilen der ePA in Ihrer medizinischen Behandlung.
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Hier finden Sie aktuelle Infos zur elektronischen Patientenakte für gesetzlich Versicherte
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