Finanzierung
Seit dem 01.07.2023 liegt der Pflegeversicherungsbeitrag für Mitglieder mit Elterneigenschaft und für Mitglieder
vor Vollendung des 23. Lebensjahres bei 3,4 Prozent und wird grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer getragen. Eine Ausnahme von dieser hälftigen Beitragszahlung gilt in Sachsen; hier ist der
Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung höher als im übrigen Bundesgebiet. Grund dafür ist, dass
ausschließlich in Sachsen kein Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft wurde.
Vom 2. bis zum 5. Kind wird der vom Mitglied zu tragende Beitragsanteil bis zum 25. Lebensjahr des Kindes bzw.
der Kinder um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind abgesenkt. Die Entlastung für Mitglieder mit mehr als einem Kind
ist somit auf maximal 1,0 Prozent begrenzt.
Für kinderlose Mitglieder nach Vollendung des 23. Lebensjahres gilt ein Beitragssatz von 4,0 Prozent. Der hier
enthaltene Beitragszuschlag von 0,6 Prozent ist von ihnen allein zu tragen. Für kinderlose Versicherte, die vor
dem 01.01.1940 geboren sind, entfällt der Beitragszuschlag.
Beitragsverteilung
Koenig und Bauer BKK. Werden Sie jetzt Mitglied einer starken Gemeinschaft. Gerne beraten wir Sie.
Leitweg-ID (OZG-RE):
992-80239-15
Institutionskennzeichen (IK)
108833674
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(Ust-IdNr):
DE290933593
Betriebsnummer
75925585
Service
Bankverbindungen
Impressum
Datenschutz
Kontakt:
Ihr direkter Draht zu uns
Radebeul
Friedrich-List-Str. 8
01445 Radebeul
Tel. 0351/833-2473
Fax 0351/833-2479
info@koenig-bauer-bkk.de
Servicezeiten Radebeul:
Montag-Donnerstag 7-17 Uhr
Freitag 7-15 Uhr
Kostenfreie Service-Nummer
Radebeul 0800 8330033
Würzburg
Friedrich-Koenig-Str.4
97080 Würzburg
Tel. 0931/909-4338
Fax 0931/909-4805
info@koenig-bauer-bkk.de
Servicezeiten Würzburg:
Montag-Donnerstag 7-17 Uhr
Freitag 7-15 Uhr
Kostenfreie Service-Nummer
Würzburg 0800 6648025
Ihr Kontakt zu uns…
Unser Team steht Ihnen gerne in Würzburg oder Radebeul zur Verfügung. Kurze Wege und der
direkte Kontakt sichert Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Wünsche.
Barrierefreiheit und
leichte Sprache
Zurück zur Hauptseite? Sonderseite schließen oder Homebutton drücken.
Elterneigenschaft
Beitragstragung
außerhalb Sachsens
Sachsen
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
nein
2,30 %
1,70 %
2,80 %
1,20 %
1 Kind
1,70 %
1,70 %
2,20 %
1,20 %
2 Kinder unter 25
1,45 %
1,70 %
1,95 %
1,20 %
3 Kinder unter 25
1,20 %
1,70 %
1,70 %
1,20 %
4 Kinder unter 25
0,95 %
1,70 %
1,45 %
1,20 %
5 oder mehr Kinder
unter 25
0,70 %
1,70 %
1,20 %
1,20 %
Beitragsbemessungsgrenze
Als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet man die Einkommensgrenze, bis zu der das Einkommen zur Berechnung der Kranken- und pflegeversicherungs-
beiträge herangezogen wird. In der Pflegeversicherung gilt die gleiche Beitragsbemessungsgrenze wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (2024: 5.175,00
Euro monatlich).
Private Pflege-Pflichtversicherung
Der Privaten Pflege-Pflichtversicherung gehören die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versicherten Mitglieder an. Die Beiträge bemessen sich
nicht nach dem Einkommen des Versicherten, sondern nach dessen Risiko, pflegebedürftig zu werden (Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss).
Beschäftigte, die in einer privaten Pflege-Pflichtversicherung versichert sind, erhalten einen Beitragszuschuss ihres Arbeitgebers in der Höhe ihres hälftigen
Versicherungsbeitrages. Als Höchstbetrag für den Arbeitgeberzuschuss gilt der Höchstbetrag des Arbeitgeberanteils in der sozialen Pflegeversicherung (2024: 87,98
€ monatlich; Bundesland Sachsen 62,10 € monatlich).