Häusliche Pflege Pflege in der häuslichen Umgebung hat Vorrang vor einer Unterbringung im Heim. Aus diesem Grund bilden die Leistungen der häuslichen Pflege einen Schwerpunkt in der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung bezahlt Leistungen der häuslichen Pflege, wenn der Pflegebedürftige in seinem eigenen Haushalt oder einem Haushalt, in den er aufgenommen wurde, gepflegt wird. Dabei können Pflegebedürftige entscheiden, ob sie Pflegesachleistungen (Pflegeeinsätze zugelassener Pflege- oder Betreuungsdienste, die von der Pflegekasse bis zu bestimmten Höchstgrenzen direkt bezahlt werden) oder Geldleistungen (Pflegegeld, das den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse ausgezahlt wird) in Anspruch nehmen möchten. Die Ansprüche stehen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können sich Leistungen des Pflegedienstes (auch Grundpflege) in Höhe von bis zu 125 € monatlich erstatten lassen (sog. Entlastungsbetrag). Pflegesachleistungen Ambulante Pflegedienste unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Das Leistungsangebot der Pflegesachleistungen umfasst insbesondere körperbezogene Pflegemaßnahmen (z. B. Körperpflege oder Ernährung), pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. das Aufrechterhalten einer Tagesstruktur oder Spaziergänge in der näheren Umgebung) sowie Hilfen bei der Haushaltsführung (z. B. Kochen oder Einkaufen). Für die Begutachtung gelten bundesweit einheitliche Begutachtungs-Richtlinien. Zusammenlegen von Pflegesachleistungen Ein möglichst selbstbestimmtes Leben im Alter ist der Wunsch vieler Menschen und aus diesem Grund finden alternative Lebens- und Wohnformen (z. B. Senioren-WGs) immer mehr Zulauf. Um dem Rechnung zu tragen, haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Pflegesachleistungen mit den Ansprüchen anderer Pflegebedürftiger zusammenzulegen und hieraus gemeinsam Leistungen zu beziehen. So können sich z. B. Bewohner einer Senioren-WG oder Nachbarn, die in einem Haus oder einer Straße wohnen, eine Pflegekraft teilen. Die hierdurch erzielten Einsparungen (z. B. nur eine statt mehrerer Anfahrten des Pflegedienstes) können dann für Leistungsverbesserungen genutzt werden.
Sonderseite Pflegereform
Übersicht Übersicht Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftigkeit Pflegegrade Pflegegrade Feststellung der Bedürftigkeit Feststellung der Bedürftigkeit Häusliche Pflege Häusliche Pflege Pflegegeld Pflegegeld Verhinderungspflege Verhinderungspflege Pflegehilfsmittel Pflegehilfsmittel Wohn- und Selbsthilfegruppen Wohn- und Selbsthilfegruppen Stationäre Pflege Stationäre Pflege Tages- und Nachtpflege Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege Pflegende Angehörige Pflegende Angehörige Pflegeberatung Pflegeberatung Finanzierung Finanzierung Ein Klick genügt: Der BKK PflegeFinder
Ihre Ansprechpartner speziell zum Thema Pflege: N - Z A - M Thomas Lüdecke Kristina Maslin Tel. 0351 833-2469 Tel. 0351 833-2491 thomas.luedecke@koenig-bauer-bkk.de kristina.maslin@koenig-bauer-bkk.de
Ein Klick genügt: Formulare und Anträge finden Sie in unserer Mediathek
Koenig und Bauer BKK. Werden Sie jetzt Mitglied einer starken Gemeinschaft. Gerne beraten wir Sie.
Leitweg-ID (OZG-RE): 992-80239-15 Institutionskennzeichen (IK) 108833674 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr): DE290933593 Betriebsnummer 75925585
Service Bankverbindungen Impressum Datenschutz Kontakt: Ihr direkter Draht zu uns
Radebeul Friedrich-List-Str. 8 01445 Radebeul Tel. 0351/833-2473 Fax 0351/833-2479 info@koenig-bauer-bkk.de Servicezeiten Radebeul: Montag-Donnerstag 7-17 Uhr Freitag 7-15 Uhr Kostenfreie Service-Nummer Radebeul 0800 8330033
Würzburg Friedrich-Koenig-Str.4 97080 Würzburg Tel. 0931/909-4338 Fax 0931/909-4805 info@koenig-bauer-bkk.de Servicezeiten Würzburg: Montag-Donnerstag 7-17 Uhr Freitag 7-15 Uhr Kostenfreie Service-Nummer Würzburg 0800 6648025
Ihr Kontakt zu uns… Unser Team steht Ihnen gerne in Würzburg oder Radebeul zur Verfügung. Kurze Wege und der direkte Kontakt sichert Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Wünsche.
Barrierefreiheit und leichte Sprache
Zurück zur Hauptseite? Sonderseite schließen oder Homebutton drücken.
Häusliche Pflege Pflege in der häuslichen Umgebung hat Vorrang vor einer Unterbringung im Heim. Aus diesem Grund bilden die Leistungen der häuslichen Pflege einen Schwerpunkt in der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung bezahlt Leistungen der häuslichen Pflege, wenn der Pflegebedürftige in seinem eigenen Haushalt oder einem Haushalt, in den er aufgenommen wurde, gepflegt wird. Dabei können Pflegebedürftige entscheiden, ob sie Pflegesachleistungen (Pflegeeinsätze zugelassener Pflege- oder Betreuungsdienste, die von der Pflegekasse bis zu bestimmten Höchstgrenzen direkt bezahlt werden) oder Geldleistungen (Pflegegeld, das den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse ausgezahlt wird) in Anspruch nehmen möchten. Die Ansprüche stehen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können sich Leistungen des Pflegedienstes (auch Grundpflege) in Höhe von bis zu 125 € monatlich erstatten lassen (sog. Entlastungsbetrag). Pflegesachleistungen Ambulante Pflegedienste unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Das Leistungsangebot der Pflegesachleistungen umfasst insbesondere körperbezogene Pflegemaßnahmen (z. B. Körperpflege oder Ernährung), pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. das Aufrechterhalten einer Tagesstruktur oder Spaziergänge in der näheren Umgebung) sowie Hilfen bei der Haushaltsführung (z. B. Kochen oder Einkaufen). Für die Begutachtung gelten bundesweit einheitliche Begutachtungs-Richtlinien. Zusammenlegen von Pflegesachleistungen Ein möglichst selbstbestimmtes Leben im Alter ist der Wunsch vieler Menschen und aus diesem Grund finden alternative Lebens- und Wohnformen (z. B. Senioren-WGs) immer mehr Zulauf. Um dem Rechnung zu tragen, haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Pflegesachleistungen mit den Ansprüchen anderer Pflegebedürftiger zusammenzulegen und hieraus gemeinsam Leistungen zu beziehen. So können sich z. B. Bewohner einer Senioren-WG oder Nachbarn, die in einem Haus oder einer Straße wohnen, eine Pflegekraft teilen. Die hierdurch erzielten Einsparungen (z. B. nur eine statt mehrerer Anfahrten des Pflegedienstes) können dann für Leistungsverbesserungen genutzt werden.
Ihre Ansprechpartner speziell zum Thema Pflege: N - Z Thomas Lüdecke Tel. 0351 833-2469 thomas.luedecke@koenig-bauer-bkk.de A - M Kristina Maslin Tel. 0351 833-2491 kristina.maslin@koenig-bauer-bkk.de
Ein Klick genügt: Formulare und Anträge finden Sie in unserer Mediathek Ein Klick genügt: Der BKK PflegeFinder
Würzburg Friedrich-Koenig-Str.4 97080 Würzburg Tel. 0931/909-4338 Fax 0931/909-4805 info@koenig-bauer-bkk.de Servicezeiten Würzburg: Montag-Donnerstag 7-17 Uhr Freitag 7-15 Uhr Kostenfreie Service-Nummer Würzburg 0800 6648025
Radebeul Friedrich-List-Str. 8 01445 Radebeul Tel. 0351/833-2473 Fax 0351/833-2479 info@koenig-bauer-bkk.de Servicezeiten Radebeul: Montag-Donnerstag 7-17 Uhr Freitag 7-15 Uhr Kostenfreie Service-Nummer Radebeul 0800 8330033
Service
Ihr Kontakt zu uns… Unser Team steht Ihnen gerne in Würzburg oder Radebeul zur Verfügung. Kurze Wege und der direkte Kontakt sichert Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Wünsche.
Koenig und Bauer BKK. Werden Sie jetzt Mitglied einer starken Gemeinschaft. Gerne beraten wir Sie.
Anrufen Anrufen
Institutionskennzeichen (IK) 108833674 Betriebsnummer 75925585 Leitweg-ID (OZG-RE): 992-80239-15.