Häusliche Pflege
Pflege in der häuslichen Umgebung hat Vorrang vor einer Unterbringung im Heim. Aus diesem
Grund bilden die Leistungen der häuslichen Pflege einen Schwerpunkt in der Pflegeversicherung.
Die Pflegeversicherung bezahlt Leistungen der häuslichen Pflege, wenn der Pflegebedürftige in
seinem eigenen Haushalt oder einem Haushalt, in den er aufgenommen wurde, gepflegt wird.
Dabei können Pflegebedürftige entscheiden, ob sie Pflegesachleistungen (Pflegeeinsätze
zugelassener Pflege- oder Betreuungsdienste, die von der Pflegekasse bis zu bestimmten
Höchstgrenzen direkt bezahlt werden) oder Geldleistungen (Pflegegeld, das den Pflegebedürftigen
von der Pflegekasse ausgezahlt wird) in Anspruch nehmen möchten.
Die Ansprüche stehen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu. Pflegebedürftige mit
Pflegegrad 1 können sich Leistungen des Pflegedienstes (auch Grundpflege) in Höhe von bis zu
125 € monatlich erstatten lassen (sog. Entlastungsbetrag).
Pflegesachleistungen
Ambulante Pflegedienste unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu
Hause. Das Leistungsangebot der Pflegesachleistungen umfasst insbesondere körperbezogene
Pflegemaßnahmen (z. B. Körperpflege oder Ernährung), pflegerische Betreuungsmaßnahmen
(z. B. das Aufrechterhalten einer Tagesstruktur oder Spaziergänge in der näheren Umgebung)
sowie Hilfen bei der Haushaltsführung (z. B. Kochen oder Einkaufen).
Für die Begutachtung gelten bundesweit einheitliche Begutachtungs-Richtlinien.
Zusammenlegen von Pflegesachleistungen
Ein möglichst selbstbestimmtes Leben im Alter ist der Wunsch vieler Menschen und aus diesem
Grund finden alternative Lebens- und Wohnformen (z. B. Senioren-WGs) immer mehr Zulauf.
Um dem Rechnung zu tragen, haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf
Pflegesachleistungen mit den Ansprüchen anderer Pflegebedürftiger zusammenzulegen und
hieraus gemeinsam Leistungen zu beziehen.
So können sich z. B. Bewohner einer Senioren-WG oder Nachbarn, die in einem Haus oder
einer Straße wohnen, eine Pflegekraft teilen. Die hierdurch erzielten Einsparungen (z. B. nur
eine statt mehrerer Anfahrten des Pflegedienstes) können dann für Leistungsverbesserungen
genutzt werden.
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