Pflegeberatung Nach erstmaliger Antragsstellung bietet die Pflegekasse dem Antragsteller innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang einen Beratungstermin an – und benennt gleichzeitig einen konkreten Ansprechpartner. Die Beratung wird auf Wunsch des Versicherten in der häuslichen Umgebung oder der Einrichtung, in der er lebt, durchgeführt. Kann die Pflegekasse den Beratungstermin nicht selber durchführen, stellt sie einen Beratungsgutschein aus, mit dem sich der Versicherte kostenlos durch einen qualifizierten Dienstleister beraten lassen kann. Als weiteres Beratungsangebot stehen wohnortnahe Pflegestützpunkte zur Verfügung. Sie vermitteln und koordinieren pflegerische, medizinische und soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote. In den Pflegestützpunkten sind oftmals Berater der Pflegekassen tätig und betreuen Hilfesuchende auf Wunsch auch über einen längeren Zeitraum persönlich. Über die Einrichtung der Pflegestützpunkte entscheidet das jeweilige Bundesland; unterhalten werden sie von den Kranken- und Pflegekassen sowie dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Schulungen Zur Schulung von Angehörigen und anderen Personen, die ehrenamtlich pflegerische Aufgaben übernehmen, bieten die Pflegekassen kostenlose Pflegekurse an. Diese vermitteln nützliches Basiswissen für den Pflegealltag und können falls gewünscht in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden.
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Übersicht Übersicht Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftigkeit Pflegegrade Pflegegrade Feststellung der Bedürftigkeit Feststellung der Bedürftigkeit Häusliche Pflege Häusliche Pflege Pflegegeld Pflegegeld Verhinderungspflege Verhinderungspflege Pflegehilfsmittel Pflegehilfsmittel Wohn- und Selbsthilfegruppen Wohn- und Selbsthilfegruppen Stationäre Pflege Stationäre Pflege Tages- und Nachtpflege Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege Pflegende Angehörige Pflegende Angehörige Pflegeberatung Pflegeberatung Finanzierung Finanzierung Ein Klick genügt: Der BKK PflegeFinder
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