Ein Thema was uns am Herzen liegt: Ihre Pflege
Pflegeversicherung im Überblick
Die Pflegeversicherung soll allen Pflegebedürftigen Hilfe leisten, die wegen der Schwere ihrer
Pflegebedürftigkeit auf solidarische Pflege angewiesen sind. Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI
sind hierbei Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder
der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit
muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mindestens im Umfang einer
geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestehen.
Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung
Alle pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitglieder der BKK sind automatisch Mitglied in der
gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese bezahlt sowohl Leistungen der häuslichen Pflege als auch
alle Formen der stationären Pflege (Tages- u. Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege).
Pflege bedürftige haben hierbei die Wahl, welche der Leistungen sie in Anspruch nehmen.
Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher der fünf Pflegegrade gilt, entscheidet die BKK-Pflegekasse
aufgrund einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MD).
Rehabilitation vor Pflege
Bei einem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung oder der Durchführung einer Pflege-
beratung wird zunächst geprüft, ob und ggf. welche Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
geeignet und zumutbar sind, eine Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder ihre
Verschlimmerung zu verhüten. Sollte ein Rehabilitationsbedarf festgestellt und ggf. eine medizinische
Rehabilitation durchgeführt werden, hat dies jedoch keine Auswirkungen auf die Feststellung des
Vorliegens einer Pflegebedürftigkeit.
Förderung privater Vorsorge
Obwohl die BKK-Pflegekasse umfangreiche Leistungen zur Verfügung stellt, entstehen im Pflegefall
finanzielle Lücken, die aus eigenen Mitteln geschlossen werden müssen. Aus diesem Grunde werden
seit einigen Jahren private Pflegezusatzversicherungen staatlich gefördert (Pflege-Bahr). Gefördert
werden hierbei Pflege-Tagegeld-Versicherungen, die für jeden Pflegegrad Geldleistungen zur
Verfügung stellen.
Bei einer Eigenleistung von mindestens 10 € monatlich beträgt die staatliche Förderung 5 € monatlich.
Diese 5 € werden als Zuschuss direkt an das Versicherungsunternehmen gezahlt, ohne dass sich der
Versicherte darum kümmern muss.
Die staatliche Förderung wird ab Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt und ist einkommens-
unabhängig. Die Versicherungsunternehmen müssen jede Person aufnehmen, die einen Anspruch auf
die staatliche Förderung hat. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt; auch Leistungsausschlüsse
oder Risikozuschläge sind nicht erlaubt.
Vorversicherungszeit und Leistungsbeginn
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine so genannte Vorversicherungs-
zeit erfüllt werden. Erst wenn man mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre in
der Pflegeversicherung versichert ist, kann man Leistungen beanspruchen. Diese werden nur auf
Antrag zur Verfügung gestellt, und zwar grundsätzlich vom Tag der Antragstellung
Sonderseite Pflegeversicherung
Koenig und Bauer BKK. Werden Sie jetzt Mitglied einer starken Gemeinschaft. Gerne beraten wir Sie.
Leitweg-ID (OZG-RE):
992-80239-15
Institutionskennzeichen (IK)
108833674
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(Ust-IdNr):
DE290933593
Betriebsnummer
75925585
Service
Bankverbindungen
Impressum
Datenschutz
Kontakt:
Ihr direkter Draht zu uns
Radebeul
Friedrich-List-Str. 8
01445 Radebeul
Tel. 0351/833-2473
Fax 0351/833-2479
info@koenig-bauer-bkk.de
Servicezeiten Radebeul:
Montag-Donnerstag 7-17 Uhr
Freitag 7-15 Uhr
Kostenfreie Service-Nummer
Radebeul 0800 8330033
Würzburg
Friedrich-Koenig-Str.4
97080 Würzburg
Tel. 0931/909-4338
Fax 0931/909-4805
info@koenig-bauer-bkk.de
Servicezeiten Würzburg:
Montag-Donnerstag 7-17 Uhr
Freitag 7-15 Uhr
Kostenfreie Service-Nummer
Würzburg 0800 6648025
Ihr Kontakt zu uns…
Unser Team steht Ihnen gerne in Würzburg oder Radebeul zur Verfügung. Kurze Wege und der
direkte Kontakt sichert Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Wünsche.
Barrierefreiheit und
leichte Sprache
Zurück zur Hauptseite? Sonderseite schließen oder Homebutton drücken.